OLG Stuttgart: Gericht verurteilt Mann wegen Tätigkeit für den IS zu einer Haftstrafe

Datum02.07.2026 12:35

Quellewww.zeit.de

TLDRDas Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte einen 40-jährigen Syrer zu drei Jahren Haft wegen Mitgliedschaft im IS. Der Mann arbeitete 2016 für die militärische Industrie des IS und erhielt dafür Versorgung. Seine Schuld wurde durch sichergestellte Excel-Listen mit IS-Mitgliedern belegt. Strafmildernd wirkten sich die lange zurückliegende Tat und die drohende Abschiebung aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

InhaltEin 40-jähriger Syrer soll Mitglied des Islamischen Staates gewesen sein und für diesen gearbeitet haben. Ein Gericht verurteilte den Mann zu drei Jahren Haft. Der zweite Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat einen 40 Jahre alten Mann aus Syrien wegen "mitgliedschaftlicher Beteiligung an der ausländischen terroristischen Vereinigung Islamischer Staat (IS)" zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Wie das Gericht mitteilte, sah es der Senat als erwiesen an, dass der Angeklagte im Jahr 2016 für mindestens sieben Monate für die "Behörde für militärische Industrie und Entwicklung" des IS tätig war. Im Gegenzug habe der IS ihn und seine Familie versorgt.  Die Beweisaufnahme dauerte den Angaben zufolge acht Tage. In dieser Zeit habe der Mann zu dem Tatvorwurf geschwiegen. Seine Schuld sahen die Richter insbesondere durch Einträge in fünf umfangreichen Excel-Listen belegt, teilte das Gericht weiter mit. Diese Datensätze über IS-Mitglieder hätten US-Streitkräfte und ihre Verbündeten in Syrien und im Irak sichergestellt. Der Mann habe sich im Jahr 2016 in das Verbandsleben des IS eingefügt, stellte der Senat fest. Zudem sei die "Behörde", für die er gearbeitet habe, für den militärischen Kampf des IS sehr wichtig. Strafmildernd wertete das Gericht nach eigenen Angaben, dass die Tat des nicht vorbestraften Mannes lange zurückliege. Zudem müsse er zusätzlich mit seiner Abschiebung und der Trennung von seiner Frau und den fünf Kindern rechnen. Strafverschärfend wirke sich die besondere Grausamkeit des IS aus. Der Syrer sei im September 2016 angesichts der drohenden militärischen Niederlage der Terrororganisation geflohen. Das Gericht informierte darüber, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Sowohl die Verteidigung als auch die Generalstaatsanwaltschaft könnten Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. Das Gericht hat demnach aber angeordnet, dass der Mann in Untersuchungshaft bleibt.