Datum02.07.2026 11:53
Quellewww.zeit.de
TLDRDie Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen fünf Schüler wegen eines kontroversen Abi-Slogans an einer Gießener Schule eingestellt. Die Jugendlichen müssen sich schriftlich mit NS-Gräueltaten und denen des IS auseinandersetzen sowie Arbeitsauflagen erfüllen. Der Slogan "NSDABI - Verbrennt den Duden" und andere diskriminierende Vorschläge wurden anonym auf einem Portal gesammelt und positiv bewertet. Bei Nichterfüllung der Auflagen könnte das Verfahren wieder aufgenommen werden.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Extremismus“. Lesen Sie jetzt „Ermittlungen zu Eklat um Abi-Slogan eingestellt“. Nach dem Eklat um die Wahl eines Abi-Mottos an einer Gießener Schule im Frühjahr 2025 hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen insgesamt fünf beschuldigten Schüler gegen Auflagen eingestellt. Dazu gehöre, dass sie sich schriftlich mit den Gräueltaten des NS-Regimes und des Islamischen Staates intensiv auseinandersetzen müssten, teilte die Behörde mit. Zudem müssten sie Arbeitsauflagen erfüllen. Zuvor hatten mehrere Medien über die Einstellung berichtet. Nach früherer Darstellung der Schule hatte der damalige Jahrgang 12 auf einem anonymen Portal Vorschläge für Abi-Slogans gesammelt. Dabei seien antisemitische, rassistische und diskriminierende Ideen geäußert und ebenfalls anonym mehrfach positiv bewertet worden. Darunter war etwa die Formulierung "NSDABI - Verbrennt den Duden" - in Anspielung auf die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP). Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Sollten die Auflagen nicht erfüllt werden, könnte laut Staatsanwaltschaft das Verfahren wieder aufgenommen und Anklage erhoben werden. © dpa-infocom, dpa:260702-930-321585/1