Datum02.07.2026 10:44
Quellewww.zeit.de
TLDRDie Koalition plant ein Reformpaket zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Eine neu gegründete staatliche Wohnungsbaugesellschaft soll den Bau von preiswerten Wohnungen fördern, besonders in Mangellagen. Gleichzeitig wird durch ein Bundesgesetz die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände auf Landesebene verboten, um Rechtssicherheit und Investitionssicherheit zu gewährleisten. Dies geschieht auch als Reaktion auf Bestrebungen wie die Volksinitiative in Berlin zur Enteignung großer Wohnungskonzerne.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Reformpaket“. Lesen Sie jetzt „Koalition will Verstaatlichung von Mietwohnungen verbieten“. Mit einer staatlichen Wohnungsbaugesellschaft und einem Enteignungsverbot für Mietwohnungsbestände von Immobilienunternehmen will die Koalition für Rechtssicherheit und mehr bezahlbaren Wohnraum sorgen. Zu den Beschlüssen, auf die sich die Spitzenvertreter von CDU, CSU und SPD im Koalitionsausschuss geeinigt haben, gehört die Gründung einer "Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen" (WBG). Deren Ziel sei es, "vermehrt Wohnungen im bezahlbaren Preissegment zu bauen, wo der Wohnungsmarkt auf Dauer nicht ausreichend bezahlbaren Wohnraum bereitstellt", hieß es. Sie solle den sozialen Wohnungsbau sowie serielles Bauen unterstützen und insbesondere in Regionen mit nachgewiesenem Wohnungsmangel aktiv werden. Gleichzeitig will die Koalition den seit Jahren vor allem von der Linkspartei propagierten Überlegungen zur Enteignung von Konzernen mit großen Mietwohnungsbeständen endgültig einen Riegel vorschieben. "Um den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden, wird durch Bundesgesetz geregelt, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist", heißt es in den Beschlüssen des Koalitionsausschusses. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sagte, entsprechende Bestrebungen auf Landesebene hätten dazu geführt, dass "in der ganzen Welt gefragt wird, was ist in Deutschland los, müssen wir in Deutschland mit Enteignungen rechnen". Jedes Bundesland könne machen, was es wolle. Wenn aber Entscheidungen auf Landesebene dazu führten, dass man in ganz Deutschland ein Problem bekomme, sei es richtig, auf Bundesebene darauf zu reagieren. Der Kanzler fügte hinzu: "Und in diesem sehr konkreten Fall reagieren wir mit einem Gesetz, das Enteignungen von Wohnungsbaugesellschaften verbietet - und das können wir bundesrechtlich regeln". Die Berliner Bevölkerung hatte sich 2021 mehrheitlich für die Enteignung großer Wohnungskonzerne ausgesprochen. Damit wurde der damalige Berliner Senat aufgefordert, "alle Maßnahmen einzuleiten", die zur Überführung von Immobilien in Gemeineigentum erforderlich sind, und dazu ein Gesetz zu erarbeiten. Allerdings war das Votum für die Politik rechtlich nicht bindend. Im vergangenen September legte die Berliner Initiative "Deutsche Wohnen & Co enteignen" einen Gesetzentwurf zur Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne vor. Dieses Gesetz solle im Rahmen eines Volksentscheids in den nächsten beiden Jahren beschlossen werden, kündigten Vertreter der Initiative an. In Berlin wird am 20. September das Abgeordnetenhaus neu gewählt. © dpa-infocom, dpa:260702-930-321011/1