Google: Europäischer Gerichtshof bestätigt Milliardenstrafe gegen Google

Datum02.07.2026 10:36

Quellewww.zeit.de

TLDRDer Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Milliardenstrafe von 4,1 Milliarden Euro gegen Google bestätigt. Google hatte Herstellern von Android-Geräten illegale Beschränkungen auferlegt, um die Dominanz seiner Suchmaschine zu sichern. Dies geschah durch die Koppelung vorinstallierter Google-Apps und die Einschränkung alternativer Android-Versionen. Die EU-Kommission sah darin einen Verstoß gegen Wettbewerbsregeln, dem nun auch der EuGH zustimmte.

InhaltDie EU-Kommission hatte Google wegen wettbewerbswidriger Praktiken mit einer Milliardensumme gestraft. Der Europäische Gerichtshof gab der Kommission nun recht. Der US-Konzern Google muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eine Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission in Höhe von 4,1 Milliarden Euro zahlen. Das Unternehmen habe Herstellern von Android-Smartphones und Mobilfunkanbietern illegale Beschränkungen auferlegt, um die Marktdominanz seiner Suchmaschine zu stärken, bestätigten die Richterinnen und Richter in Luxemburg. Es geht um vorinstallierte Apps auf Android-Handys. Das Betriebssystem Android wird bei Google entwickelt und ist für die Hersteller der Geräte kostenlos. Google erzielt den Großteil seiner Einnahmen über die Suchmaschine. Hersteller, die auf Android-Geräten Google-Dienste einbinden wollten, mussten immer ein ganzes Paket aus Google-Apps installieren. Dazu gehörten der Browser Chrome und die Google-Suche. Die EU-Kommission, die für die Einhaltung von Wettbewerbsregeln in der EU zuständig ist, sah darin einen Verstoß. 2018 verhängte sie ein Bußgeld in Höhe von 4,3 Milliarden Euro. Wie ein Sprecher der Kommission bestätigte, ist das die bislang höchste Wettbewerbsstrafe, die die Kommission verhängt hat. Aus Sicht der Kommission stellte Google durch die Kopplung sicher, dass seine Suchmaschine und der Chrome-Browser auf nahezu allen Android-Geräten vorinstalliert waren. Die Brüsseler Behörde kritisierte darüber hinaus eine Vereinbarung, nach der Anbieter von Geräten mit Google-Diensten keine Smartphones mit alternativen, nicht von Google genehmigten Android-Versionen verkaufen durften. Demnach wurde mit diesen Beschränkungen das Ziel verfolgt, die beherrschende Stellung von Google im Bereich der Suchmaschinen und damit seine Einnahmen aus Werbeanzeigen im Zusammenhang mit diesen Suchen zu schützen und zu stärken. Google hatte im Verfahren bei der Kommission dagegen argumentiert. Die Kopplung der App Google-Suche und des Chrome-Browsers sei notwendig gewesen, insbesondere um zu ermöglichen, Einnahmen aus seiner Investition in Android zu erzielen. Das Unternehmen änderte die Geschäftspraktiken, klagte aber gegen die Entscheidung der Kommission. Das war bereits in erster Instanz nicht erfolgreich. Die Luxemburger Richterinnen und Richter senkten das Bußgeld in ihrem Urteil von 2022 lediglich um rund 200 Millionen Euro auf 4,1 Milliarden Euro. Das Gericht hatte, im Gegensatz zur EU-Kommission, keinen Verstoß darin gesehen, dass Google bestimmten großen Herstellern und Mobilfunkbetreibern Zahlungen leistete, damit sie nur die Google-Such-App auf ihren Geräten vorinstallieren. Die Kommission habe nicht hinreichend dargelegt, dass ein Wettbewerber dadurch tatsächlich behindert werde. Zudem hätte Google zu diesem Punkt angehört werden müssen, was nicht geschehen sei. Immer wieder verhängt die EU-Kommission hohe Strafen gegen Google. 2024 etwa wurde eine Milliardenstrafe wegen Googles Preisvergleichsdienst vom EuGH bestätigt, eine andere Strafe wurde dagegen kurze Zeit später gerichtlich kassiert. In Schweden verurteilte ein Gericht das Tech-Unternehmen dazu, Pricerunner, einem Tochterunternehmen des Zahlungsdienstleisters Klarna, umgerechnet knapp 1,3 Milliarden Euro Schadenersatz zu zahlen.