Datum02.07.2026 05:00
Quellewww.zeit.de
TLDRSeit 2019 lehnen Brandenburger Behörden jeden sechsten Antrag auf Akteneinsicht der Rechercheplattform "Frag den Staat" ab. Von 997 Anfragen wurden 156 teilweise oder vollständig abgewiesen, Gründe dafür wurden nicht genannt. Die Landesregierung sieht in der Plattform einen erleichterten Zugang, obwohl Anträge nicht systematisch erfasst werden. Nach Angaben der Plattform werden Anfragen weitergeleitet und Antworten öffentlich gemacht. Gerichtsverfahren folgten in fünf Fällen.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Rechercheplattform“. Lesen Sie jetzt „Behörden lehnen jeden sechsten Antrag auf Akteneinsicht ab“. Die Brandenburger Landesbehörden haben seit 2019 etwa ein Sechstel der Anträge auf Akteneinsicht der Rechercheplattform "Frag den Staat" komplett oder teilweise abgelehnt. Für den Zeitraum seien 997 Anträge auf Akteneinsicht oder Informationszugang ermittelt worden, teilte Innenminister Jan Redmann (CDU) auf eine Anfrage des BSW-Landtagsabgeordneten Sven Hornauf mit. "Davon wurden 156 Anträge teilweise oder vollständig abgelehnt." Zu den Gründen für die Ablehnung äußerte sich der Innenminister in der Antwort nicht. In fünf Fällen sei ein Gerichtsverfahren gefolgt, von denen noch vier Verfahren anhängig seien. Die Nutzung der Plattform erleichtert den Zugang für Antragsteller nach Ansicht der Landesregierung deutlich, weil Anfragen strukturiert gestellt und rechtliche Grundlagen zugeordnet würden und die zuständige Behörde häufig schneller identifiziert werde. "Dies führt in der Praxis dazu, dass weniger Rückfragen zur Konkretisierung von Anträgen erforderlich sind und Anträge in vielen Fällen unmittelbar bearbeitet werden können." Wer eine Anfrage stellen möchte, kann dies auf der Plattform im Internet direkt machen. "Frag den Staat" leitet sie nach eigenen Angaben an die zuständige Behörde weiter. Der Antragsteller erhält demnach eine E-Mail, wenn die Behörde auf die Anfrage reagiert hat. Die Antwort ist dann auch für andere zu sehen. "Frag den Staat" bezeichnet sich selbst als gemeinnütziges Projekt des Vereins Open Knowledge Foundation. Der Minister wies darauf hin, dass die Anträge auf Akteneinsicht in den Landesbehörden nicht statistisch erfasst oder ausgewertet würden - aus den vorhandenen Aktenbeständen seien die Fallzahlen daher händisch ermittelt worden. © dpa-infocom, dpa:260702-930-319513/1