Datum01.07.2026 19:54
Quellewww.zeit.de
TLDRMecklenburg-Vorpommern führt ab 2027 kleinere Kita-Gruppen und ab 2026/27 einen Rechtsanspruch auf Ganztags-Hortbetreuung für Grundschulkinder ein. Der Personalschlüssel in Krippen wird von 1:6 auf 1:5, in Horten von 1:22 auf 1:21 verbessert. Ab 2029/30 haben alle Grundschüler Anspruch auf 40 Stunden Hortbetreuung wöchentlich, kostenfrei für Eltern. Die Finanzierung erfolgt aus frei werdenden Mitteln durch eine erhöhte Bundesbeteiligung an Rentenverpflichtungen.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Kinderbetreuung“. Lesen Sie jetzt „Land beschließt kleinere Kita-Gruppen und Ganztags-Betreuung“. Grundschulkinder in Mecklenburg-Vorpommern haben künftig einen Rechtsanspruch auf ganztägige Hortbetreuung. Außerdem werden die Personalschlüssel für die Betreuung von Kindern in Horten und Krippen und später auch in Kitas verbessert. Die Regierungsfraktionen von SPD und Linke stimmten für eine Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes, alle übrigen Fraktionen und die FDP-Gruppe enthielten sich. Demnach sollen ab 1. Januar 2027 in Krippen auf eine Erzieherin beziehungsweise einen Erzieher fünf Kinder kommen – bislang sind es sechs. Ab 1. August 2027 soll in Horten der Personalschlüssel von 1 zu 22 auf 1 zu 21 verbessert werden. Weitere Schritte zur Verbesserung sollen folgen. Der Rechtsanspruch für den Ganztags-Hort gilt laut neuem Gesetz ab dem Schuljahr 2026/27 zunächst für Schülerinnen und Schüler der ersten Klasse und wird in den folgenden Schuljahren um je eine Jahrgangsstufe erweitert. Ab dem Schuljahr 2029/30 soll dann jedes Grundschulkind der Klassen eins bis vier Anspruch auf 40 Stunden Hortbetreuung pro Woche haben, auch in den Ferien. In den 40 Stunden sind Schulstunden enthalten. Wer 50 Stunden Betreuungszeit benötigt, muss das beantragen. Die Anträge müssten beim Jugendamt der Kommune gestellt werden, das dann auch entscheide. Für den 40-Stunden-Platz ist ein Antrag künftig nicht mehr nötig. Die Kita- und Hortbetreuung ist in Mecklenburg-Vorpommern beitragsfrei für die Eltern. Land und Kommunen wenden dafür laut Bildungsministerium rund eine Milliarde Euro im Jahr auf. Das Gesetz sieht zudem vor, dass die Landesregierung für die Verkleinerung der Kindergruppen in Krippe und Hort 2027 rund 43,8 Millionen Euro und ab 2028 jährlich rund 47,1 Millionen Euro investieren werde. Bezahlt werden sollen die Kosten nach früheren Angaben von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) mit frei werdenden Mitteln aus Rentenverpflichtungen des Landes, die der Bund zu einem Teil übernehme. Die Länder mussten demnach bisher die Hälfte der DDR-Zusatz- und Sonderrenten finanzieren. Seit 2026 habe der Bund seinen Anteil auf 60 Prozent erhöht. Damit werden Schwesig zufolge jedes Jahr 40 Millionen Euro für andere Zwecke frei, die in MV nun in die Bildung gesteckt würden. © dpa-infocom, dpa:260701-930-318647/1