Datum01.07.2026 16:48
Quellewww.zeit.de
TLDRDer ehemalige Geschäftsführer des Online-Ankaufportals "Cleverbuy" wurde wegen Betrugs zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Er hatte bundesweit Elektronik von Privatkunden angekauft, aber die Zahlungen oft versäumt oder nur teilweise geleistet. Gebrauchte Geräte wurden zudem als neu verkauft. Über 1.300 Kunden meldeten Schaden im sechsstelligen Bereich. Eine mitangeklagte Mitarbeiterin erhielt Bewährung. Der Angeklagte räumte die Vorwürfe ein und droht als Bahnbeamter beamtenrechtliche Konsequenzen.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Betrugsprozess“. Lesen Sie jetzt „Ankaufportal "Cleverbuy": Haftstrafe wegen Betrugs“. Der ehemalige Geschäftsführer des insolventen Onlineportals Cleverbuy ist wegen Betrugs zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Krefeld sprach ihn schuldig und verhängte zwei Jahre und acht Monate Haft gegen den Bahnbeamten. Der hatte das Portal im Nebenerwerb betrieben. Eine mitangeklagte frühere Mitarbeiterin erhielt wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug eine zwölfmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung. Nach Überzeugung des Gerichts kaufte das Unternehmen unter Leitung des 59-jährigen Firmengründers seit 2022 bundesweit Mobiltelefone, Tablets und andere Elektronik von Privatkunden an, zahlte aber vielfach gar nicht, stark verspätet oder nur teilweise. Zudem sollen gebrauchte Geräte mit gefälschten Siegeln und Verpackungen als neu oder fabrikneu verkauft worden sein. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft waren mehr als 1.300 Strafanzeigen von Privatkunden eingegangen. Der Schaden liege im sechsstelligen Bereich. Auch Konzerne wie Apple und Samsung hätten Strafanzeige erstattet. Der 59-Jährige hatte die Vorwürfe im Prozess eingeräumt. "Die 63 Tage Untersuchungshaft waren so eine Art Selbsttherapie", sagte er im Prozess. "Das hat mir die Augen geöffnet." Gegen ihn wird zudem noch wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung ermittelt. Nach dem Urteil dürften auf den Ex-Firmenchef auch beamtenrechtliche Konsequenzen zukommen. Das Ankaufportal hat der 59-Jährige aus Hünxe nur als Nebenerwerb betrieben. Im Hauptberuf war er beamteter Wagenmeister bei der Deutschen Bahn. Das Unternehmen hat den Mann nach Bekanntwerden der Vorwürfe mit halbierten Bezügen freigestellt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, droht ihm der Verlust des Beamtenstatus und der Pensionsansprüche. © dpa-infocom, dpa:260701-930-317694/1