Datum01.07.2026 14:57
Quellewww.zeit.de
TLDRBrandenburg diskutiert noch über einen Managementplan zur Wolfsjagd, der ab dem 1. Juli 2026 mit Beginn der regulären Jagdzeit greifen soll. Unklar ist, wie viele und wo Wölfe geschossen werden dürfen. Ziel ist es, gezielt schadenstiftende Tiere zu entnehmen, um Nutztierhaltung zu sichern. Naturschutzverbände lehnen eine Bejagung ab, während Jäger eine gerichtsfeste Regelung fordern. Andere Bundesländer wie Niedersachsen und Hessen haben bereits Obergrenzen oder Abschussquoten für Jungtiere festgelegt. Der Plan soll voraussichtlich im vierten Quartal 2026 in Kraft treten.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Wolfspolitik“. Lesen Sie jetzt „Brandenburg ringt um Regeln für die Wolfsjagd“. Einige Bundesländer haben nach Jahre langen Kontroversen einen Plan zur Jagd auf Wölfe aufgestellt - in Brandenburg deutet sich noch ein langwieriger Abstimmungsprozess an. Klar ist, ab dem 1. Juli beginnt nach der Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz die reguläre Jagdzeit für Wölfe. Voraussetzung ist jedoch zunächst ein sogenannter Managementplan in den Ländern. An dem Konzept zur Wolfsjagd arbeitet derzeit das Agrarministerium noch. Eine zentrale Frage bleibt bislang unklar: Wie viele Wölfe sollen und dürfen geschossen werden und wo? Brandenburg gilt als eines der Länder mit den meisten Rudeln in Deutschland. Die Regelungen scheinen kompliziert. "Die möglichen Ausgestaltungen der verschiedenen Managementmaßnahmen und notwendige Regularien dafür werden derzeit diskutiert und im Managementplan adressiert", schreibt das Agrarministerium auf Anfrage. Zur Frage nach dem Zeitplan hält sich das Ministerium ebenfalls bedeckt. Der Landesjagdverband teilte mit: "Nach derzeitigem Stand ist vorgesehen, dass der Wolfsmanagementplan im vierten Quartal 2026 in Kraft tritt." Eine feste Abschussquote lehnt Ministerin Hanka Mittelstädt (SPD) ab. Dies hatte der Landesjagdverband wiederholt gefordert. Gut möglich ist nun, dass Regionen festgelegt werden, in denen der Wolf gejagt werden darf, wenn es vermehrt zu Rissen von Nutztieren kam. Das Meinungsbild habe eher zur Schaffung von Gebieten tendiert, hatte Mittelstädt im Herbst 2025 vage gesagt. Wichtig für die Frage, in welchem Umfang die geschützte Tierart Wolf bejagt werden darf, ist laut Bundesjagdgesetz die Einstufung in einen "günstigen Erhaltungszustand". In Niedersachsen soll es eine Obergrenze für die Jagd geben. Maximal 27 ausgewachsene Wölfe dürfen im Jagdjahr 2026/27 entnommen werden. Es gibt sogenannte Interventionsgebiete. Kommt es dort trotz Herdenschutzes in einem Wolfsterritorium binnen eines Jahres dreimal zu Nutztierrissen durch die ansässigen Wölfe, kann die Jagd auf das gesamte Rudel eröffnet werden. Nach dem umstrittenen Plan in Hessen dürfen bis zu 40 Prozent der Jungtiere im Land zum Abschuss freigegeben werden. Dort gibt es nur sehr wenige Rudel. Wölfe leben vor allem im Bereich von Niedersachsen über Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg bis nach Sachsen. In Brandenburg stehen noch zahlreiche Beratungen zur Wolfsjagd an. Das Ministerium sei in Abstimmung mit dem Bund und vor allem einigen Nachbarländern. Das Landesamt für Umwelt ist involviert, der Landesjagdbeirat und Verbände, wie es heißt. Streit ist programmiert, weil Naturschutzverbände eine Bejagung des Wolfs ablehnen. Der Landesjagdverband teilte mit, ein erster Schwerpunkt des Plans werde nach seiner Einschätzung auf der gezielten Entnahme Schaden stiftender Wölfe liegen. Damit sind Tiere gemeint, die Nutztiere wie Schafe auf den Weiden reißen. Anschließend müsse geprüft werden, ob diese Maßnahmen ausreichten, um die Weidetierhaltung dauerhaft zu sichern und die Nutztierrisse zu reduzieren. "Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Managementplan entsprechend angepasst werden, um auch weitergehende Eingriffe in den Wolfsbestand zu ermöglichen und damit auch eine Reduzierung", so der Jagdverband. Wichtig ist aus Sicht der Jäger, dass der Wolfs-Managementplan gerichtsfest sei und die neuen gesetzlichen Möglichkeiten zu erwartenden Klagen standhalten. Die einstige Forderung nach einer festen Obergrenze für die Zahl der in Brandenburg lebenden Wölfe wiederholte der Verband nicht mehr. © dpa-infocom, dpa:260701-930-316574/1