Datum01.07.2026 11:43
Quellewww.spiegel.de
TLDREine hessische Pflegerin steht unter Verdacht, drei Wachkomapatienten aus einem Pflegeheim die Pulsoximeter entfernt zu haben. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt wirft ihr vor, dies getan zu haben, um nächtliche Störungen durch Alarmsignale zu vermeiden und so Schichtruhe zu sichern. Dabei habe sie den Tod der Patienten billigend in Kauf genommen und deren unmittelbare lebensbedrohliche Zustandsveränderung riskiert. Eine Anzeige wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung liegt vor. Die 53-Jährige befindet sich seit Januar in Untersuchungshaft.
InhaltNahm sie den Tod von Patienten in Kauf, um nachts nicht gestört zu werden? Die Staatsanwaltschaft erhebt schwere Vorwürfe gegen eine Pflegerin aus Hessen. Seit Januar sitzt die Frau in Untersuchungshaft. Eine Pflegerin soll drei Wachkomapatienten in einem Pflegeheim in Hessen ein sogenanntes Pulsoximeter entfernt haben, weil sie mutmaßlich die Geräusche störten. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wirft der Frau vor, die Geräte entfernt zu haben, "um während ihrer Nachtschicht nicht durch optische oder akustische Alarmsignale gestört und zu pflegerischen Handlungen veranlasst zu werden". Ein Pulsoximeter überwacht die Sauerstoffsättigung und den Puls. Die 53-jährige Frau soll zwischen Mitte und Ende Februar 2025 vier Taten in dem Pflegeheim im Main-Taunus-Kreis begangen haben, wie die Ermittlungsbehörde mitteilte. Sie wird wegen des Verdachts des versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. "Bei allen Fällen soll die Angeschuldigte jeweils den Tod der Patienten zumindest billigend in Kauf genommen haben und ihr soll auch bewusst gewesen sein, dass sich der Zustand der Patienten unmittelbar lebensbedrohlich verändern könnte", so die Staatsanwaltschaft. Ein Patient habe nach der mutmaßlichen Tat in ein Krankenhaus gebracht werden müssen, andere hätten sich in einem kritischen Zustand befunden. Die 53-Jährige ist seit Januar in Untersuchungshaft. Das Landgericht Frankfurt muss nun über die Eröffnung eines Hauptverfahrens entscheiden.