Kölner Dom: Ab heute wird Eintritt bezahlt

Datum01.07.2026 06:58

Quellewww.spiegel.de

TLDRDer Kölner Dom führt ab sofort eine Eintrittsgebühr von zwölf Euro ein, um gestiegene Unterhaltskosten zu decken. Diese Gebühr gilt für die meisten Besucher. Ausnahmen gibt es für Gottesdienstbesucher, Gläubige und Mitglieder des Dombau-Vereins, die über den Nordeingang kostenfrei Zugang zu bestimmten Bereichen erhalten. Zudem ist der Eintritt an Feiertagen wie Heilige Drei Könige, Tag der Arbeit und Tag der Deutschen Einheit sowie für Kinder bis 13 Jahre und Menschen mit Schwerbehinderung weiterhin kostenlos.

InhaltDer Kölner Dom ist vieles, Wallfahrtskirche, Meisterwerk der Gotik und Touristenmagnet. Für eben die kostet der Eintritt nun zwölf Euro. Es gibt aber auch Ausnahmen. Wer kommt noch umsonst rein? Der Kölner Dom ist eines der bekanntesten Gotteshäuser in Deutschland – er ist nationales Wahrzeichen, Wallfahrtskirche und ein Meisterwerk der Gotik. Seit 1996 steht das Gebäude auf der Unesco-Welterbeliste, gilt damit als unersetzlicher Kulturschatz der Menschheit. Jetzt wird der Ruhm des Bauwerks monetarisiert. Seit heute müssen Besucher zwölf Euro zahlen, wenn sie den Innenraum der Kathedrale inspizieren wollen. Die Eintrittsgelder sollen unter anderem die gestiegenen Kosten für den Schutz des Denkmals abdecken, teilte das Domkapitel mit. Der Preis gilt an den meisten Tagen und für die meisten Besucher. Aber es gibt auch Ausnahmen: An bestimmten Tagen im Jahr soll der Kölner Dom kostenfrei für alle sein: Etwa vom 6. Januar, dem Fest der Heiligen Drei Könige, bis zum darauffolgenden Sonntag, außerdem am 1. Mai, dem Tag der Arbeit, am 3. Oktober, dem Tag der Deutschen Einheit, sowie zur Dreikönigswallfahrt Ende September. Auch Gläubige haben Vorteile: Gottesdienstbesucher, Betende sowie Mitglieder des Zentral-Dombau-Vereins haben über den Nordeingang kostenfrei Zutritt. Sie erhalten jedoch nur zu bestimmten Bereichen Zugang. Zahlende Gäste kommen über den Westeingang und können den gesamten Kirchenraum besichtigen. Ausgenommen von den neuen Ticketpreisen sind außerdem Kinder bis 13 Jahre und Menschen mit Schwerbehinderung.