Online-Shopping: Zoll jetzt auch auf Billig-Bestellungen

Datum01.07.2026 00:15

Quellewww.zeit.de

TLDRAb sofort fällt auf preiswerte Online-Bestellungen außerhalb der EU Zoll an, die bisherige 150-Euro-Freigrenze entfällt. Für jede Warengruppe im Paket werden pauschal 3 Euro fällig, was die Gesamtkosten für Verbraucher erhöht, da Händler die Gebühr weiterreichen können. Die Regelung, die überwiegend chinesische Sendungen betrifft, ist bis voraussichtlich 2028 befristet. Anschließend sollen wieder die üblichen Zollsätze je nach Warenwert und Herkunft gelten.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Online-Shopping“. Lesen Sie jetzt „Zoll jetzt auch auf Billig-Bestellungen“. Ob Mode, Ladekabel oder Spielzeug: Wer günstige Waren außerhalb der EU bestellt, zahlt künftig Zoll. Bislang galt eine Ausnahme für Lieferungen mit einem Wert von unter 150 Euro. Diese Regelung endet nun. Verbraucher müssen sich auf höhere Kosten einstellen.  Pro Warengruppe in der Sendung werden pauschal 3 Euro berechnet. Das heißt, für drei in einem Paket versendete T-Shirts im Wert von 30 Euro werden insgesamt 3 Euro Zoll fällig. Kommt zum Beispiel ein günstiges Kinderspielzeug dazu, werden 3 weitere Euro Zollgebühr fällig, also insgesamt 6 Euro.  Zwar sind Verkäufer oder Importeure für die Anmeldung und Zahlung der Abgabe verantwortlich, wie die EU-Kommission erklärt. Die Händler können die Zollpauschale aber an den Verbraucher weiterreichen - und gerade bei sehr günstigen Produkten kann dies ins Gewicht fallen, wie das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland warnt. Experten haben bereits festgestellt, dass Preise auf Online-Plattformen entsprechend gestiegen sind.  Kunden in Europa bestellen massenweise günstige Produkte im Ausland. Im vergangenen Jahr kamen nach Zahlen der EU-Kommission 5,9 Milliarden Sendungen im Wert von je unter 150 Euro an. Das sind 16 Millionen Pakete pro Tag. Auf sie wurde kein Zoll erhoben. Mehr als 90 Prozent dieser Sendungen kamen nach Angaben eines hochrangigen EU-Beamten aus China.  Die Pauschale gilt voraussichtlich bis zum 1. Juli 2028. Sie soll die Zeit überbrücken, bis eine neue digitale Plattform zur Abwicklung und Kontrolle an den Start geht. Dann sollen die üblichen Zollsätze je nach Warenwert, Ursprung und Wareneinstufung gelten. © dpa-infocom, dpa:260630-930-312833/1