Datum30.06.2026 14:41
Quellewww.zeit.de
TLDRSachsen hat ein Gesetz zur Bürokratieentlastung und Staatsmodernisierung ("StaMo I") beschlossen. Dieses soll Genehmigungsverfahren vereinfachen, die E-Mail-Kommunikation mit Behörden zum Standard machen und ab Mai 2027 unnötige Nachweispflichten abschaffen. Zukünftig muss die Notwendigkeit bürokratischer Pflichten begründet werden. Ein zweites Entlastungsgesetz ("StaMo II") ist bereits in Planung.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Bürokratie“. Lesen Sie jetzt „Neues Gesetz soll Bürokratiedschungel lichten“. Die Forderung nach weniger Bürokratie ist ein Dauerbrennerthema in der Politik - in Sachsen soll es damit jetzt tatsächlich vorangehen. Das Kabinett hat ein erstes Gesetzespaket zur Bürokratieentlastung und Staatsmodernisierung beschlossen. Es leite einen grundlegenden Systemwechsel im Verhältnis zwischen Staat, Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen ein, teilte die Staatskanzlei mit. Das als "StaMo I" abgekürzte Gesetz solle Genehmigungen vereinfachen und eine Kommunikation per Mail statt Brief mit den Behörden zum Standard werden lassen. Außerdem entfielen damit ab 1. Mai 2027 unnötige Berichts-, Auskunfts-, Nachweis-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten. In Zukunft müsse begründet werden, warum eine bürokratische Pflicht notwendig sei und nicht mehr, warum sie entfallen kann, erklärte Staatskanzleichef Andreas Handschuh. Staatliches Handeln solle beschleunigt werden. Das neue Gesetz werde jetzt den Landtagsfraktionen und Verbänden zur Stellungnahme übersandt. Die Staatsregierung hat sich nach eigenen Angaben bereits auf die Grundzüge eines zweiten Entlastungsgesetzes ("StaMo II") verständigt. © dpa-infocom, dpa:260630-930-310252/1