Datum30.06.2026 12:47
Quellewww.zeit.de
TLDRDas Urteil gegen eine Frau aus Wittenberg, die ihre neugeborenen Zwillinge getötet hat, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf ihre Revision. Das Landgericht Dessau-Roßlau verurteilte sie wegen Totschlags zu neun Jahren Haft. Die 31-Jährige brachte die voll ausgebildeten Zwillinge in ihrer Wohnung zur Welt und versteckte die Leichname. Die Säuglinge erstickten in Müllsäcken in der Badewanne. Die Schwangerschaft hatte die Frau verheimlicht. Ein Tag später entdeckte die Großmutter die Leichen.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Neun Jahre Haft“. Lesen Sie jetzt „Mutter tötete neugeborene Zwillinge - Urteil rechtskräftig“. Das Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau gegen eine Frau aus Wittenberg, die ihre neugeborenen Zwillinge getötet hat, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof habe die Revision der Angeklagten als unbegründet verworfen, teilte ein Gerichtssprecher in Dessau-Roßlau mit. Die inzwischen 31-Jährige war am 18. Dezember 2025 wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau die Zwillingsmädchen in der 40. Schwangerschaftswoche in ihrer Wohnung zur Welt brachte und anschließend in Müllsäcken in die Badewanne legte. Die Frau, die bereits drei Kinder hat, habe die Schwangerschaft ihrem Umfeld verheimlicht, so das Gericht. Rechtsmedizinische Untersuchungen ergaben, dass die Säuglinge voll ausgebildet waren, selbstständig atmeten und nach 15 bis 45 Minuten erstickten. Die Großmutter der Mädchen entdeckte die Leichname einen Tag später. © dpa-infocom, dpa:260630-930-309296/1