Datum30.06.2026 12:43
Quellewww.spiegel.de
TLDRDie Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio sanken 2025 um gut zwei Prozent auf rund 8,72 Milliarden Euro. Hauptgrund ist die geringere Anzahl beitragspflichtiger Wohnungen. Trotz des leichten Rückgangs liegen die Einnahmen weiterhin auf hohem Niveau. Die Finanzierung öffentlich-rechtlicher Sender ist Gegenstand politischer und juristischer Debatten, da Länder eine empfohlene Beitragserhöhung nicht umsetzen.
InhaltDie öffentlich-rechtlichen Sender erhielten 2025 weniger Geld aus dem Rundfunkbeitrag, die Mindereinnahmen belaufen sich auf gut zwei Prozent. Das hat vor allem mit der Zahl der gemeldeten Wohnungen zu tun. Die Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag sind im vergangenen Jahr gesunken. Die Gesamterträge für ARD, ZDF und Deutschlandradio sowie die Medienregulierer lagen 2025 bei rund 8,72 Milliarden Euro, wie der Beitragsservice in Köln mitteilte. Im Jahr zuvor waren es noch 8,74 Milliarden Euro. Laut Beitragsservice war der leichte Rückgang erwartet worden. Die Gründe dafür seien vorwiegend, dass es weniger beitragspflichtige Wohnungen gibt. Im Vergleich zu den Vorjahren bewegt sich der Wert allerdings weiter auf hohem Niveau (2023: rund 9,02 Milliarden Euro, 2022: rund 8,57 Milliarden Euro, 2021: 8,42 Milliarden Euro). Seit 2018 liegen die Gesamterträge jeweils bei mehr als 8 Milliarden Euro. In Deutschland zahlen Haushalte, Organisationen und Firmen den Rundfunkbeitrag. Er liegt derzeit bei monatlich 18,36 Euro. Die Zahl der gemeldeten Wohnungen sank 2025 um 0,18 Prozent auf insgesamt rund 40,4 Millionen. Unter den einzelnen Rundfunkanstalten entfiel der größte Anteil auf das ZDF mit rund 2,2 Milliarden Euro. Danach folgten die größten ARD-Anstalten Westdeutscher Rundfunk (WDR, rund 1,3 Milliarden Euro), Südwestrundfunk (SWR, rund 1,1 Milliarden Euro) und Norddeutscher Rundfunk (NDR, rund 1,1 Milliarden Euro). Der niedrigste Betrag entfiel auf Radio Bremen mit rund 47 Millionen Euro. Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird derzeit sowohl politisch als auch juristisch debattiert. ARD und ZDF klagen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, weil die Länder eine von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlene Erhöhung um 58 Cent ab Januar 2025 nicht umgesetzt haben. Die Länder argumentieren dagegen, der Finanzbedarf der Sender sei trotz des unveränderten Beitrags gedeckt. Der Beitragsservice hat seinen Sitz in Köln und ist eine Verwaltungsgemeinschaft von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er ging 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor.