Datum30.06.2026 12:30
Quellewww.zeit.de
TLDRIm Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder der "Antifa-Ost"-Gruppe verweigert die bereits verurteilte Lina E. als Zeugin die Aussage. Ihr wird die Beteiligung an Angriffen auf Rechtsextreme vorgeworfen. Trotz Androhung von Beugehaft und Ordnungsgeld schweigt sie, da sie weitere Strafverfolgung befürchtet. Dit OLG Dresden hatte sie 2023 zu über fünf Jahren Haft verurteilt. Sie ist in der Gruppe als ein Kopf neben Johann G. vermutet.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Zwangsmaßnahmen angedroht“. Lesen Sie jetzt „Prozess um Antifa-Ost: Lina E. verweigert Aussage als Zeugin“. Im Prozess gegen weitere Mitglieder der sogenannten Antifa-Ost-Gruppe hat die bereits verurteilte Linksextremistin Lina E. ihre Aussage als Zeugin verweigert. Die 31-Jährige sollte sich bei der Verhandlung am Oberlandesgericht Dresden (OLG) zu den Taten äußern, für die sie 2023 schuldig gesprochen worden war. Damals hatte sie das OLG unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Studentin von 2018 bis 2020 an mehreren teils lebensgefährlichen Angriffen auf tatsächliche und vermeintliche Anhänger der rechten Szene in Sachsen und Thüringen beteiligt war. In einem neuen Prozess müssen sich sieben weitere mutmaßliche Mitglieder der Antifa-Ost-Gruppe vor dem OLG verantworten. Unter den Angeklagten ist Johann G., der neben Lina E. als mutmaßlicher Kopf der Gruppierung gilt. Lina E. ist in dem Verfahren als Zeugin geladen. Beim Verhandlungstermin am Vormittag wurde die 31-Jährige von einem Zeugenbeistand begleitet. Dieser argumentierte, seine Mandantin habe ein vollumfängliches Zeugnisverweigerungsrecht, da ihr eine weitere Strafverfolgung drohe. Mehrere Verteidiger der sieben Angeklagten stellten sich hinter diese Auffassung. Widerspruch kam von der Bundesanwaltschaft, die Lina E. zur Aussage verpflichtet sah. Der Vorsitzende Richter Joachim Kubista blieb nach einer kurzen Beratungspause bei seiner ursprünglichen Auffassung, dass Lina E. zumindest im Hinblick auf die Straftaten, für die sie bereits rechtskräftig verurteilt wurde, Angaben machen muss. Auch unter Androhung einer Beugehaft und eines Ordnungsgeld ließ sich die 31-Jährige nicht von ihrem Schweigen abbringen und erntete dafür lautstarken Applaus aus dem Zuschauerraum. Lina E. ist nicht die erste Zeugin, die in dem Prozess die Aussage verweigert. Ein 40-Jähriger, der gemeinsam mit Lina E. angeklagt war und als Mittäter verurteilt wurde, war Ende März als Zeuge geladen. Weil er keine Angaben machte, verhängte das OLG eine sechsmonatige Beugehaft. Bei einem mutmaßlichen Rechtsextremisten, der ebenfalls die Aussage verweigerte, blieb es bei einem Ordnungsgeld. Er muss sich aktuell im Prozess gegen die Gruppierung "Sächsische Separatisten" verantworten. © dpa-infocom, dpa:260630-930-309197/1