Terrorismus: IS-Prozess in München - Angeklagte entschuldigt sich knapp

Datum30.06.2026 11:33

Quellewww.zeit.de

TLDRIm IS-Prozess in München zeigte sich eine Angeklagte kurz reumütig. Dem irakischen Ehepaar werden Völkermord, Kriegsverbrechen und sexuelle Gewalt gegen jesidische Kinder vorgeworfen. Sie sollen Mädchen im Irak und Syrien als Sklavinnen gehalten und misshandelt haben. Die Bundesanwaltschaft fordert lebenslange Haft. Das Urteil wird am 13. Juli erwartet und beendet einen Prozess, der monströse Gräueltaten aufdeckte.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Terrorismus“. Lesen Sie jetzt „IS-Prozess in München - Angeklagte entschuldigt sich knapp“. Im Prozess um die Versklavung zweier jesidischer Mädchen vor dem Oberlandesgericht München hat die Angeklagte ihr letztes Wort für eine knappe Entschuldigung genutzt. "Es tut mir leid", sagte die 30-Jährige. Ihr ebenfalls angeklagter Ehemann erklärte dagegen: "Ich möchte nichts sagen". In dem Verfahren gegen das irakische Ehepaar, das seit etwas mehr als einem Jahr läuft, geht es um unvorstellbare Gräueltaten an den Kindern, um Gewalt, Missbrauch und Folter.  Das Urteil will der Staatsschutzsenat am 13. Juli sprechen, dann im neuen Strafjustizzentrum. Nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft sollten die Frau und der Mann, der am Mittwoch 45 Jahre alt wird, lebenslang in Haft. Zudem forderte die Vertreterin des Generalbundesanwalts in ihrem Plädoyer Mitte Mai die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.  In ihrem letzten Wort gingen die beiden Angeklagten nun auf diese Vorwürfe nicht ein. Blass und angespannt saßen sie im Hochsicherheitsgerichtssaal in der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim, er im dunkelblauen Hemd, sie im grellpinken T-Shirt und schwarzer Jeans. Nach etwas mehr als zehn Minuten war der Verhandlungstag dann auch schon wieder beendet.  Die Bundesanwaltschaft wirft dem Paar unter anderem Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor, dazu schweren sexuellen Missbrauch von Kindern beziehungsweise die Beihilfe dazu. "Die monströse Gewalt liegt so fern jeglicher Menschlichkeit, dass sie unwirklich erscheint", hatte die Vertreterin des Generalbundesanwalts erklärt. Alles habe dem Ziel des IS gedient, den jesidischen Glauben zu vernichten. Damit nähert sich ein Verfahren seinem Ende, in dem es während 56 Verhandlungstagen um schreckliche Gräueltaten ging. Das Ehepaar soll im Irak und in Syrien der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) angehört haben. So soll sich die Frau ein jesidisches Mädchen zu ihrer Hochzeit gewünscht haben, als Brautgabe. Auf dem Basar in Mossul im Irak sollen die beiden laut Anklage im Herbst 2015 eine damals Fünfjährige als Sklavin gekauft haben, im Herbst 2017 dann eine Zwölfjährige. Nach ihrer Ausreise aus Syrien wenig später sollen sie die Mädchen laut Anklage an andere IS-Mitglieder weitergereicht haben. Der Mann habe die Kinder mehrfach vergewaltigt, seine Frau habe dafür ein Zimmer hergerichtet und eines der Mädchen geschminkt, so die Bundesanwaltschaft. Die Mädchen hätten unentwegt arbeiten und islamische Gebete und Glaubensregeln befolgen müssen. Ihre eigene jesidische Religion hätten sie nicht ausüben dürfen. Bei vermeintlichem Fehlverhalten habe das Paar mit harscher körperlicher Gewalt reagiert. In einem Fall soll die Frau laut Anklage die Hand der Kleineren mit heißem Wasser verbrüht haben.  "Ich fragte mich, wird mein Leben nur aus Vergewaltigung, Verkauf und Weiterverkauf bestehen", zitierte die Vertreterin des Generalbundesanwalts aus der Aussage eines der beiden Mädchen. "Ich war etwas, das absolut wertlos ist" – und: "Meine ganze Kindheit war nur Leid." Im August 2014 hatte der IS das Siedlungsgebiet der Glaubensgemeinschaft der Jesiden im Umkreis des im Nordwesten des Iraks gelegenen Sindschar-Gebirges angegriffen. Das Ziel: die jesidische Bevölkerung zu vernichten, sie zur Konvertierung zu zwingen, religiös umzuerziehen, zu verschleppen und zu versklaven. Frauen und Mädchen sollten vergewaltigt werden, während Männer und Jungen, die nicht konvertieren wollten, hingerichtet werden sollten. © dpa-infocom, dpa:260630-930-308826/1