Datum30.06.2026 07:05
Quellewww.spiegel.de
TLDRAb Juli 2024 steigen Renten um 4,24%. Die Steuererklärung wird vereinfacht ("Ein-Klick-Erklärung"). Bürgergeld wird zur strengeren Grundsicherung. Die Luftverkehrsteuer sinkt, ebenso die Preise für Flugtickets. Bei Online-Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern fallen ab 150€ pauschale Zollgebühren an. Der Eintritt zum Kölner Dom kostet 12€. Das Übertragen von Punkten im Straßenverkehr ist verboten. Wölfe dürfen leichter bejagt werden. Der Mindestlohn in der Altenpflege steigt.
InhaltDie Steuererklärung mit einem Klick kommt, aus Bürgergeld wird Grundsicherung: Das zweite Halbjahr bringt einige neue Regeln. Der Überblick zeigt, wer profitiert und wer mehr bezahlen muss. Das erste Halbjahr 2026 ist am Mittwoch vorbei. Zum zweiten Halbjahr treten eine Reihe von Neuerungen in Kraft. So können Rentnerinnen und Rentner mit mehr Geld rechnen, und auf Flugtickets werden weniger Steuern fällig. Außerdem läuft der Tankrabatt aus, und aus dem Bürgergeld wird die strengere Grundsicherung. Ein Überblick, was auf Verbraucherinnen und Verbraucher ab Juli zukommt: Die mehr als 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner bekommen ab dem Juli höhere Bezüge. In diesem Monat wird die Rente jedes Jahr an die Lohnentwicklung angepasst. In diesem Jahr steigt sie um 4,24 Prozent. Wer etwa eine monatliche Rente von rund 1000 Euro bezieht, bekommt etwa 42,40 Euro mehr. Statt langem Brüten über der Steuererklärung könnte es für bestimmte Gruppen schneller gehen: Ab 1. Juli soll die Steuererklärung per App auf dem Smartphone oder Tablet mit nur einem Klick für die ersten Anwendergruppen bundesweit verfügbar sein. In der ersten Runde können rund 11,5 Millionen Menschen dabei sein. Zu dieser Gruppe gehören ledige, kinderlose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentner und Pensionäre. Wer sich in der "MeinElster+"-App angemeldet hat, bekommt vom Finanzamt eine fertige Steuererklärung und eine Vorschau auf den Steuerbescheid mit den bei den Finanzbehörden bereits vorhandenen Steuerdaten für das Steuerjahr 2025. Diese Erklärung kann bei Einverständnis mit nur einem Klick abgesendet oder noch angepasst werden. In diesem SPIEGEL EXTRA erklärt Ihnen mein Kollege Matthias Kaufmann, wie das neue Verfahren funktioniert. Apropos Steuererklärung, die für das Kalenderjahr 2025 muss bis zum 31. Juli 2026 abgegeben werden. Für Menschen, die sich steuerlich beraten lassen, verlängert sich die Frist auf den 30. April 2027. Die Bezeichnung ist neu, das System aber das alte, nur strenger: Für die Menschen, die Bürgergeld beziehen, gelten schärfere Regeln bis hin zu möglichen Totalsanktionen. Neu ist auch der Name Grundsicherungsgeld, die Höhe der Sozialleistung ändert sich aber nicht. Außerdem wird die sogenannte Karenzzeit abgeschafft, in der Leistungsbezieher mehr Vermögen behalten durften. Wer Vermögen oberhalb festgelegter Freibeträge hat, muss dieses für seinen Lebensunterhalt einsetzen, bevor es Grundsicherungsgeld gibt. Bei Flügen aus Deutschland wird ab Juli weniger Ticketsteuer fällig. Mit der Gesetzesänderung, die der Bundestag im Mai verabschiedet hat, sinkt die Abgabe je nach Strecke um einen Betrag zwischen 2,50 Euro und 11,40 Euro pro Flug. Ob Flugtickets dadurch günstiger werden, hängt allerdings davon ab, ob die Airlines die Ersparnis an die Kunden weiterreichen. Angesichts stark gestiegener Kerosinpreise gilt das zumindest als zweifelhaft. Wie stark die Ticketsteuer sinkt, hängt vom Zielort des jeweiligen Flugs ab: Bei Kurzstrecken geht sie von derzeit 15,53 Euro auf 13,03 Euro zurück, bei Mittelstrecken von 39,34 Euro auf 33,01 Euro und bei Langstreckenflügen von 70,83 Euro auf 59,43 Euro. Vom Kopfhörer bis zur Handyhülle, vom T-Shirt bis zum Modeschmuck: Wer im Netz Waren aus Ländern außerhalb der EU bestellt, muss ab dem 1. Juli mit höheren Kosten rechnen. Denn von diesem Zeitpunkt an wird für Sendungen mit einem Warenwert von unter 150 Euro eine pauschale Zollgebühr von drei Euro pro Warenkategorie erhoben, zusätzlich zur bereits bestehenden Einfuhrumsatzsteuer, wie die Verbraucherzentrale Berlin erklärt. Überdies verlangen einige Versanddienstleister eine Servicepauschale für die Zollanmeldung, wenn der Absender dies nicht schon erledigt hat. So kommt man gerade bei niedrigpreisigen Artikeln schnell in einen Bereich, wo sich die Bestellung bei einem Händler aus einem Nicht-EU-Land eigentlich nicht mehr lohnt: Eine Handyhülle im Wert von sieben Euro könne so am Ende knapp 20 Euro kosten, nennen die Verbraucherschützer ein Beispiel. Innerhalb der EU fallen Steuern und Zölle grundsätzlich weg. Ausnahmen gelten lediglich für Kaffee, Alkohol sowie Tabakwaren und deren Ersatzprodukte. Der Kölner Dom kostet für Besucher ab dem 1. Juli zwölf Euro Eintritt. Damit sollen die gestiegenen Kosten für Pflege, Schutz und den laufenden Betrieb des Doms gedeckt werden. Es gibt allerdings auch einige Ausnahmen. So soll der Dom jährlich an bestimmten Tagen kostenfrei für alle sein. Zudem soll das Weltkulturerbe für Gottesdienstbesucher und Betende kostenfrei bleiben. Zu schnell oder bei Rot gefahren? Bei Verkehrsverstößen füllt sich schnell das Punktekonto in Flensburg. Doch die Punkte auf jemand anderen abzuwälzen, klappt ab 1. Juli nicht mehr. Paragraf 4c im Straßenverkehrsgesetz verbietet das nun ausdrücklich. Verstöße und Versuche können mit Bußgeldern in einer Höhe von bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Mehr Schutz von Weidetieren: Durch eine Aufnahme als jagdbare Tierart im Bundesjagdgesetz können Wölfe in Deutschland leichter abgeschossen werden. Die Länder können damit die Jagd in Regionen erlauben, in denen sich der Wolf in einem günstigen "Erhaltungszustand" befindet, wo er also gute Chancen auf einen langfristigen Fortbestand hat. Als Jagdzeit ist dann der Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober vorgesehen. Wenn ein Wolf Weidetiere getötet oder verletzt hat, darf er unabhängig von Erhaltungszustand und Jagdzeit geschossen werden. Zudem können die Länder Gebiete bestimmen, in denen die Jagd auf den Wolf erforderlich ist, weil Weidetiere dort schwer vor ihm zu schützen sind. Die Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege sollen weiter steigen. Für Pflegehilfskräfte kommt eine erste Anhebung zum 1. Juli von derzeit 16,10 Euro auf 16,52 Euro pro Stunde.