Berlin: Gutachterin hält angeklagten Palliativarzt für voll schuldfähig

Datum29.06.2026 21:02

Quellewww.spiegel.de

TLDREin Palliativarzt, der sich wegen Mordes an Dutzenden Patienten verantworten muss, ist laut einer Gutachterin voll schuldfähig. Die psychiatrische Sachverständige sieht keine Einschränkung seiner Schuldfähigkeit und vermutet als Motiv ein Machtgefühl, ausgelöst durch Selbstunsicherheit. Der Angeklagte gestand kürzlich die Tötung von zwölf Patienten und sprach von Taten aus vermeintlich gutem Willen. Die Staatsanwaltschaft fordert die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Der Prozess wird fortgesetzt.

InhaltEin Mediziner soll Dutzende Patienten ermordet haben. Laut einer Gutachterin ist seine Schuldfähigkeit nicht eingeschränkt – und sie vermutet ein Machtgefühl als möglichen Hintergrund der Taten. Er ist wegen Mordes in 15 Fällen angeklagt, in 76 weiteren Fällen wird ermittelt: Ein Palliativarzt, gegen den vor dem Berliner Landgericht ein Prozess läuft , ist voll schuldfähig. Eine psychiatrische Sachverständige sagte vor dem Gericht, es lasse sich keine relevante Erkrankung feststellen, die Schuldfähigkeit des Mannes sei nicht eingeschränkt. Festzustellen sei eine Selbstunsicherheit, die bereits in der Kindheit begonnen habe. Der Mann steht seit Juli 2025 vor Gericht, weil er im Rahmen seiner Tätigkeit als Palliativarzt Patientinnen und Patienten im Zeitraum von September 2021 bis Juli 2024 getötet haben soll. Er wurde Anfang August 2024 verhaftet und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Die Berliner Staatsanwaltschaft wirft dem promovierten Mediziner Mord aus Heimtücke und sonstigen niedrigen Beweggründen vor. Die Gutachterin sagte, Selbstunsicherheit sei das "Leitthema" des Angeklagten. Der promovierte Mediziner habe sich über die Arbeit definiert, sei von Zeugen als "der Nette, Liebe, Hilfsbereite" beschrieben worden. Möglicherweise sei es bei den Taten um ein Machtgefühl gegangen – "ein ängstlicher Mensch, der Machterfahrung haben will". Der 41-Jährige habe sich von ihr nicht begutachten lassen, so die Expertin, die den gesamten Prozess verfolgt hat. Nur in zwei Momenten habe der Angeklagte im Saal emotionale Betroffenheit erkennen lassen. Die Frage des Motivs sei in seiner Erklärung offen geblieben. Der Angeklagte hatte in der vorigen Woche am 54. Prozesstag überraschend die Tötung von zwölf Patientinnen und Patienten gestanden. "Ich bin erst jetzt in der Lage, mein Handeln zu erklären und übernehme die Verantwortung für meine Taten", erklärt der Angeklagte. Er habe sich eingeredet, das Richtige zu tun und Patienten "Leid und Siechtum" zu ersparen. "Nach jeder Tötung dachte ich: Das muss aufhören", so der Angeklagte. Die Staatsanwaltschaft strebt die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld an und die Anordnung der Sicherungsverwahrung im Anschluss an eine Haftstrafe. Die Sachverständige erklärte, es sei schwierig zu sagen, wie sich die Gefährlichkeit in 15 Jahren gestalte. Seine Aussage sei ein erster Schritt des Angeklagten. Dennoch schätze sie ein: "Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Gefahr noch nicht gebannt. Es ist ein weiter Weg." Der Prozess wird Anfang Juli fortgesetzt.