Datum29.06.2026 13:04
Quellewww.zeit.de
TLDRIn Frankfurt begann der Prozess gegen einen 24-Jährigen, der nach Konsum von Lachgas betrunken E-Rollerfahrer angefahren haben soll. Ein 23-Jähriger starb, sein Zwillingsbruder wurde lebensgefährlich verletzt. Ein weiterer 27-Jähriger erlitt schwerste Verletzungen, darunter eine Unterschenkelamputation. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten versuchten Mord sowie fahrlässige Tötung vor. Er floh und stellte sich später der Polizei. Auch eine Zeugin ist psychisch schwer getroffen.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Frankfurter Innenstadt“. Lesen Sie jetzt „E-Roller-Unfall mit tödlichen Folgen: Prozess gestartet“. Eine Gruppe von drei jungen Männern und einer Frau fährt in einer warmen Sommernacht auf ihren E-Rollern durch die Frankfurter Innenstadt. Kurz darauf ist einer der Männer tot, sein Zwillingsbruder und der dritte Mann liegen lebensgefährlich verletzt auf der Straße - ein Auto hatte sie angefahren. Nun hat im Frankfurter Landgericht der Prozess gegen den 24-jährigen Fahrer begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem schmalen Mann mit den dunklen Locken unter anderem versuchten Mord aus Verdeckungsabsicht sowie fahrlässige Tötung vor. Die Rechtsanwältin des Mannes spricht von einer "menschlichen Katastrophe", dies betreffe die Opfer und deren Familien, aber auch ihren Mandanten. Dieser sei "ein ganz normaler junger Mann, der nun im Gefängnis sitzt". Bei dem Unfall sei er nicht Herr seiner Sinne gewesen, sondern habe sich in einem psychischen Ausnahmezustand befunden. Der Anklage zufolge war der in Bad Kreuznach lebende Deutsche am Abend des 5. Juli 2025 mit drei weiteren Männern in Frankfurt gewesen. Sie saßen am Main und konsumierten Lachgas, bevor sie sich mitten in der Nacht auf den Heimweg machten. Der Angeklagte soll mit dem Auto seines Vaters 75 Kilometer pro Stunde gefahren sein, erlaubt ist Tempo 50. In der breiten Mainzer Landstraße kam sein Wagen laut Staatsanwaltschaft aufgrund der überhöhten Geschwindigkeit und seines Rauschzustands von der Fahrbahn ab. Zunächst soll er gegen den E-Roller gefahren sein, auf dem die 23-jährigen Zwillingsbrüder zu zweit fuhren. Sie wurden auf das Auto geschleudert und dann auf die Fahrbahn. Einer von ihnen starb noch am Unfallort, sein Bruder wenige Stunden später im Krankenhaus. Nur wenige Sekunden nach diesem ersten Unfall soll das Auto des Angeklagten das Hinterrad des 27 Jahre alten E-Rollerfahrers erfasst haben. Der Scooter geriet unter das Auto und wurde funkensprühend mitgeschleift. Der 27-Jährige schleuderte auf die Motorhaube, durchstieß mit seinem Kopf die Windschutzscheibe, sein Bein verhakte sich an dem Auto. Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte etwa 70 Meter weit mit dem Mann auf der Motorhaube in unvermindertem Tempo weitergefahren sein, bis dieser auf die Schienen der Straßenbahn stürzte. Der Unfallfahrer flüchtete, etwa vier Kilometer entfernt versteckte er das schwerbeschädigte Auto mit der zerstörten Windschutzscheibe, die Kennzeichen wurden abmontiert. Nach einem Telefonat mit seinem Vater kehrte er jedoch etwa zwei Stunden später an den Unfallort zurück und stellte sich der Polizei. Neun Tage später wurde er in Untersuchungshaft genommen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er die Zwillingsbrüder fahrlässig getötet hatte. In dem Fall des 27-jährigen E-Rollerfahrers handle es sich um einen versuchten Mord, um den vorherigen Unfall verdecken zu wollen. Die Folgen des Unfalls für diesen schwer verletzten Mann sind laut den Worten seines Rechtsanwalts bis heute "katastrophal". Ihm wurde ein Unterschenkel amputiert, er leidet an den erheblichen Folgen seiner am Gehirn und inneren Organen erlittenen Verletzungen. In dem Prozess fordert sein Anwalt von dem Angeklagten unter anderem ein Schmerzensgeld von mindestens 300.000 Euro sowie eine lebenslange Rente. Der Mann soll laut der Vorsitzenden Richterin der Schwurgerichtskammer derzeit wegen der gesundheitlichen Folgen des Unfalls nicht vernehmungsfähig sein. Dies gelte auch für die damals 24-jährige Frau aus der E-Rollergruppe. Sie war die Freundin einer der Zwillingsbrüder und hatte das Geschehen als einzige körperlich unverletzt überstanden. Laut den Worten der Richterin geht es ihr jedoch psychisch so schlecht, dass sie ebenfalls nicht als Zeugin vernommen werden kann. Nach der bisherigen Planung soll der Prozess bis Mitte September dauern. © dpa-infocom, dpa:260629-930-303225/1