Pandemie: Millionenbetrug bei Corona-Hilfen: über sechs Jahre Haft

Datum24.11.2025 17:01

Quellewww.zeit.de

TLDREin 45-Jähriger wurde wegen Millionenbetrugs mit Corona-Hilfen zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Gemeinsam mit zwei Mittätern ergaunerte er 3,5 Millionen Euro, indem sie falsche Hilfsanträge für Scheinfirmen stellten. Der Haupttäter erhielt den größten Betrag, während seine Komplizen, eine 31-Jährige und ein Steuerberater, zu viereinhalb bzw. vier Jahren Haft verurteilt wurden. Alle drei gestanden ihre Taten und nutzten bewusst die Notlage während der Pandemie aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Pandemie“. Lesen Sie jetzt „Millionenbetrug bei Corona-Hilfen: über sechs Jahre Haft“. Wegen Millionenbetrugs mit Coronahilfen ist ein 45-Jähriger zu sechs Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Er sei unter anderem des banden- und gewerbsmäßigen Subventionsbetrugs schuldig, sagte die Vorsitzende Richterin der Großen Wirtschaftsstrafkammer am Frankfurter Landgericht.  Der in der Schweiz und in Kronberg (Hochtaunuskreis) wohnende Mann hatte gemeinsam mit seinen beiden Mittätern, einem 59-Jährigen und einer 31-jährigen Frau, insgesamt 3,5 Millionen Euro erbeutet. Den mit Abstand höchsten Anteil davon erhielt der 45-Jährige. Die in Wiesbaden lebende Frau wurde in dem Verfahren zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Der weitere Mittäter, ein Steuerberater aus Hamburg, muss für vier Jahre ins Gefängnis.  Alle Drei hätten die besondere Notlage der Coronapandemie ausgenutzt, sagte die Richterin. Es liege eine erhebliche kriminelle Energie vor, das Trio habe die "maximale Höhe" erzielen wollen. Sie seien in dem Prozess voll geständig gewesen.  Zunächst hatten der 45-jährige Haupttäter und die Frau bereits beim Start der staatlichen Hilfsprogramme für notleidende Unternehmen im Frühjahr 2020 für mehrere Scheinfirmen Hilfsanträge gestellt. Dafür legten sie Schein-Mietverträge vor, erfanden Mitarbeiterzahlen, Fixkosten, Umsatzzahlen sowie Prognosen und fälschten mehrere Unterschriften. Als ab dem Sommer 2020 die Anträge von einem unabhängigen Dritten vorab geprüft werden mussten, übernahm dies der Hamburger Steuerberater.  Das Urteil ist nicht rechtskräftig. © dpa-infocom, dpa:251124-930-335512/1