Überwachung von Journalisten: Darf der BND Journalisten hacken?

Datum29.06.2026 06:08

Quellewww.zeit.de

TLDRReporter ohne Grenzen klagt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Überwachung von Journalisten durch den BND. Die Organisation sieht die Pressefreiheit durch den Einsatz von Staatstrojanern bedroht. Der EGMR prüft nun grundsätzlich, welche Befugnisse Nachrichtendienste in Europa haben dürfen. Es geht um das Recht auf Privatsphäre und freie Meinungsäußerung. Die Bundesregierung muss dem Gericht Fragen beantworten. Eine Entscheidung wird in einigen Jahren erwartet.

InhaltReporter ohne Grenzen klagt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen Spyware. Der will nun grundlegend entscheiden, was Nachrichtendienste dürfen. Darf der deutsche Auslandsnachrichtendienst Journalisten hacken und Spähsoftware auf ihren Handys installieren? Die Organisation Reporter ohne Grenzen sieht durch die derzeit geltenden Gesetze für den Bundesnachrichtendienst (BND) wichtige Grundrechte verletzt und die Pressefreiheit bedroht. Mit einer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe war die Organisation gescheitert, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg aber will sich jetzt grundlegend mit den Befugnissen des BND befassen. Das geht aus einem Schreiben des Gerichts hervor, das der ZEIT vorliegt. Der Gerichtshof werde die Beschwerde von Reportern ohne Grenzen der Bundesregierung samt einem Fragenkatalog zustellen, heißt es in dem Brief vom 17. Juni. Außerdem erwäge das Gericht, die Klage zu einem sogenannten impact case zu erklären, einem Fall von besonderer Bedeutung, der mit Vorrang behandelt würde. Es könnte also sein, dass die Straßburger Richter grundsätzlich darüber entscheiden, wo die Grenzen des Erlaubten für Nachrichtendienste in Europa verlaufen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wacht über die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention und ist keine Institution der EU, sondern des Europarats. In der Beschwerde moniert Reporter ohne Grenzen, dass die deutsche Gesetzgebung die Menschenrechtskonvention verletze, etwa das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens und das Recht auf freie Meinungsäußerung. Journalisten müssten sich auf die Vertraulichkeit ihrer Kommunikation verlassen können und seien im Gesetz nicht ausreichend vor Überwachung geschützt. Der mögliche Einsatz sogenannter Staatstrojaner gegen Journalisten schüchtere zudem potenzielle Informanten ein. Eine solche Spähsoftware setzen Behörden ein, um Kommunikation auf Handys abzufangen, bevor diese etwa durch Messenger-Apps verschlüsselt werden, in der Fachsprache Quellen-Telekommunikationsüberwachung genannt. Dabei müssten Journalisten nicht einmal selbst Ziel der Spyware sein, es reiche unter Umständen, mit einer Zielperson in Kontakt zu stehen. Allein die Sorge, in den Fokus eines Geheimdiensts zu geraten, könne einen "chilling effect" haben und beispielsweise Whistleblower einschüchtern, argumentiert Reporter ohne Grenzen. Damit verliere die Öffentlichkeit den Zugang zu verlässlichen Informationen. Die Journalistenorganisation bemängelt auch, dass Betroffene in der Regel im Nachhinein nicht informiert würden und somit praktisch keine Möglichkeit hätten, derartige Maßnahmen vor Gericht überprüfen zu lassen. Die Klage in Straßburg richtet sich auch gegen die aus Sicht von Reportern ohne Grenzen intransparente und unwirksame Kontrolle des BND durch den Bundestag. "Nachdem das Bundesverfassungsgericht unsere Beschwerde ohne Begründung abgelehnt hat, ist das natürlich ein Stück Genugtuung", sagte der Berliner Anwalt Niko Härting, der Reporter ohne Grenzen vertritt, der ZEIT. Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gebe es nun "mit großer Wahrscheinlichkeit" eine Entscheidung in der Sache, auch wenn diese wohl erst in einigen Jahren falle. Der Gerichtshof hat der Bundesregierung bereits eine Liste von Fragen zu dem Fall geschickt, die bis Oktober beantwortet werden sollen. Die Richter wollen etwa wissen, wie die überwachte Telekommunikation genau abgefangen und wo die Daten gespeichert werden. Außerdem greifen sie einen Aspekt auf, der in der Diskussion um Staatstrojaner von kritischen Stimmen immer wieder angeführt wird: Welche Risiken für Handys oder Computer bringt es mit sich, wenn Behörden bestehende Sicherheitslücken nutzen, um ihre Spähsoftware zu platzieren? Schwächt das die IT-Sicherheit aller Nutzer, weil die Lücken nicht gemeldet und folglich nicht geschlossen werden? Könnten sie daher auch von Kriminellen genutzt werden? Eine weitere Beschwerde, die Reporter ohne Grenzen gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte eingereicht hat, hat im Juni die erste Hürde genommen. Sie wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ebenfalls der Bundesregierung zugestellt sowie als mögliches Verfahren von besonderer Bedeutung deklariert. Dabei geht es um die sogenannte strategische Fernmeldeaufklärung des BND, also die Überwachung von Kommunikationsströmen. Die rechtliche Grundlage stelle unter anderem Journalisten aus dem Ausland schlechter als ihre deutschen Kollegen, kritisieren die beiden Organisationen. Die Bundesregierung will derweil den deutschen Nachrichtendiensten längst weitergehende Fähigkeiten an die Hand geben. Ein Entwurf für ein neues BND-Gesetz wird derzeit vorbereitet, ist aber noch nicht in den Bundestag eingebracht worden. Es soll dem Dienst künftig unter anderem erlauben, bei Cyberangriffen auch IT-Infrastruktur zu hacken. "Während die Bundesregierung über die Ausweitung der Befugnisse des BND verhandelt, steht in Straßburg die geltende Gesetzeslage auf dem Prüfstand", sagte Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen, der ZEIT. "Gerade in verschärften Bedrohungslagen brauchen wir keinen schwächer, sondern einen wirksam kontrollierten Nachrichtendienst." Nicht zuletzt der Umgang mit Journalisten und ihren Quellen sei entscheidend für das "Recht aller auf verlässliche Information". Für die Kontrolle des BND ist auch die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider zuständig. Sie warnt davor, ihrer Behörde diese Aufgabe im Zuge der geplanten Reform zu entziehen. "Der Gesetzgeber ist gut beraten, mit der noch dieses Jahr geplanten Änderung der derzeitigen Aufsichtsstruktur zumindest zu warten, bis der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in der vorliegenden Sache eine Entscheidung getroffen hat", sagte sie der ZEIT. Es müssten "unter Beibehaltung meiner Zuständigkeit Regelungen geschaffen werden, die vermeiden, dass Bundesbehörden wegen der Geheimhaltung hinter verschlossenen Türen Entscheidungen ohne wirksame unabhängige Aufsicht treffen." Denn Personen, die eine heimliche Überwachung vermuteten, könnten das vor Gericht kaum beweisen. Deshalb habe das Bundesverfassungsgericht der Bundesdatenschutzbeauftraten "ausdrücklich eine Kompensationsfunktion für den Grundrechtsschutz zugesprochen."