Ermittlungen in Nürnberg: Polizei klärt Serie illegaler Asbest-Dachsanierungen auf

Datum24.11.2025 16:45

Quellewww.zeit.de

TLDRDie Kriminalpolizei Nürnberg hat eine Serie illegaler Asbest-Dachsanierungen aufgeklärt, bei der sich falsche Handwerker als Sanierungsanbieter ausgaben. Zwischen Juli und November 2025 wurden zehn überteuerte Angebote gemeldet, mit einem Gesamtschaden von etwa 70.000 Euro. Die illegalen Asbestplatten wurden oft in Wäldern entsorgt. Die Polizei identifizierte 23 Tatverdächtige, die sich wegen Betrugs, unerlaubtem Umgang mit Abfällen und Verstößen gegen das Chemikaliengesetz verantworten müssen. Asbest ist in Deutschland seit 1993 verboten.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Ermittlungen in Nürnberg“. Lesen Sie jetzt „Polizei klärt Serie illegaler Asbest-Dachsanierungen auf“. Die Kriminalpolizei Nürnberg hat eine Serie betrügerischer Dachsanierungen im Zusammenhang mit asbesthaltigen Wellzementplatten aufgeklärt. Wie das Polizeipräsidium Mittelfranken mitteilte, stellte die Behörde im zweiten Halbjahr 2025 einen deutlichen Anstieg von Fällen fest, in denen sich Menschen als Handwerker ausgaben, um Arbeiten an Dächern zu überhöhten Preisen anzubieten. In vielen Fällen sollen die Platten dann illegal in Wäldern im mittelfränkischen Raum entsorgt worden sein. Bereits in den Jahren 2019 bis 2020 war den Angaben zufolge eine Zunahme solcher Delikte in Mittelfranken auf einen mittleren zweistelligen Bereich registriert worden. Zwischen Juli und November 2025 seien nun erneut zehn mutmaßlich überteuerte Sanierungsangebote gemeldet worden. In einem Fall konnte eine illegale Ablagerung im Nürnberger Stadtteil Kraftshof einem der angezeigten Fälle zugeordnet werden. Nach Angaben der Polizei gelang es, dank sichergestellter Beweismittel und intensiver Ermittlungen 23 Tatverdächtige im Alter zwischen 19 und 51 Jahren zu identifizieren. Der entstandene Schaden wird auf etwa 70.000 Euro beziffert. Die Tatverdächtigen müssen sich wegen des Verdachts des Betrugs, des unerlaubten Umgangs mit Abfällen sowie eines Verstoßes gegen das Chemikaliengesetz verantworten.  Asbest gilt als gesundheitsgefährdend und ist in Deutschland seit 1993, in der EU seit 2005 verboten. Bereits geringe Mengen freigesetzter Fasern können schwere Erkrankungen auslösen. Die Entsorgung ist nur unter strengen Schutzvorgaben zulässig. © dpa-infocom, dpa:251124-930-335395/1