Rentenreform: Rentenexperte warnt vor Einbeziehung von Beamten in gesetzliche Rente

Datum28.06.2026 02:27

Quellewww.zeit.de

TLDRRentenexperte Bofinger warnt vor einer Einbeziehung von Beamten in die gesetzliche Rente. Dies würde den Staat finanziell stark belasten, da er doppelte Beiträge zahlen müsste. Stattdessen schlägt er vor, die Berechnungsgrundlage für Beamtenpensionen zu ändern, um Gehaltssprünge kurz vor der Pensionierung zu verhindern. Die Rentenkommission sieht eine Erwerbstätigenversicherung mit Beamten als Ideal, räumt aber Umsetzungs Schwierigkeiten ein.

InhaltWürden Beamte in die gesetzliche Rente aufgenommen, kämen auf den Staat hohe Zusatzkosten zu. Zudem sollte die Rente für Beamte anders berechnet werden. Rentenexperte und Mitglied der Rentenkommission Peter Bofinger hat vor einer Einbeziehung von Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung gewarnt. "Das wäre eine massive Doppelbelastung für den öffentlichen Sektor", sagte er im Gespräch mit der Neuen Osnabrücker Zeitung. Der Staat müsste dann als Arbeitgeber Rentenbeiträge für neue Beamte abführen und die Pensionen der jetzigen Rentner bezahlen. Dadurch entstünde über die nächsten 40 Jahre eine finanzielle Doppelbelastung, bis die heutigen Beamten im Ruhestand seien. "Dieser Übergang ist das Problem. Wenn jemand ein Patentrezept hat, soll er es zeigen, aber es ist einfach sehr schwierig umzusetzen", sagte Bofinger. In ihrem Bericht hatte die Rentenkommission eine Erwerbstätigenversicherung samt Beamten als "Idealbild der Alterssicherung" bezeichnet, das jedoch "in absehbarer Zeit womöglich schwer zu erreichen" sei. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hatte sich vor ein paar Wochen für die Einbeziehung von Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung ausgesprochen. Zudem forderte Bofinger eine Änderung in der Berechnung von Beamtenpensionen. "Es gibt die Tendenz, dass man die Leute im letzten Jahr noch mal schnell befördert, damit sie eine schöne Pension kriegen. Dem wollen wir vorbeugen", sagte der Rentenexperte. Um die Auswirkungen von solchen gezielten Gehaltssprüngen auf die Pensionshöhe zu reduzieren, sollten bei Beamten künftig die letzten fünf bis zehn Jahre vor der Pension zur Berechnung der Rente herangezogen werden. Bislang gilt für bei der Berechnung der beamtenrechtlichen Altersbezüge lediglich die letzte Besoldungsstufe, sofern diese zwei Jahre lang bezogen wurde, also dann, wenn das Gehalt sehr wahrscheinlich am höchsten ist. Bei Angestellten wirkt sich dagegen der Verdienst über die gesamte Berufslaufbahn hinweg auf die Höhe der gesetzlichen Rente aus. "Diesen Unterschied wollen wir etwas ausgleichen", sagte Bofinger.