Datum24.11.2025 15:30
Quellewww.zeit.de
TLDRIm Prozess um den Mord an einem 57-jährigen Mann im Alten Botanischen Garten München steht ein 31-jähriger Angeklagter vor Gericht. Er soll das Opfer nach einem Streit mit einem wuchtigen Tritt gegen den Kopf verletzt haben, woraufhin der Mann starb. Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Mordes aus Heimtücke. Der Verteidigung beantragte eine Aussetzung der Verhandlung, da ein weiterer Vorwurf, Mord durch Unterlassen, neu hinzugekommen ist. Ein Urteil könnte am 16. Dezember fallen. Der Botanische Garten gilt als Kriminalitäts-Hotspot.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Kriminalität“. Lesen Sie jetzt „Mord im Botanischen Garten - Prozessaussetzung beantragt“. Mehr als ein Jahr nach dem gewaltsamen Tod eines Mannes im Alten Botanischen Garten in München hat der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter begonnen. Der 31 Jahre alte Angeklagte soll den betrunkenen Mann am Morgen des 25. September 2024 nach einem Streit heftig getreten haben. Laut Staatsanwaltschaft trat er ihm mit einem gezielten, wuchtigen Tritt gegen den Kopf. Der 57-Jährige fiel zu Boden, prallte auf den Hinterkopf und starb wenig später im Krankenhaus an seinen schweren Verletzungen. Der Angeklagte habe den tödlichen Verlauf "billigend in Kauf" genommen, sagt die Staatsanwältin. Laut Anklage starb der Mann nach der Attacke entweder an einer Herzerkrankung oder daran, dass er an seiner Zunge erstickte. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 31 Jahre alten Angeklagten Mord aus Heimtücke vor. Nach einem Hinweis der zuständigen Kammer zu Prozessbeginn am Landgericht kommt aber auch noch ein Mord durch Unterlassen infrage, weil der Angeklagte den Verletzten im Alten Botanischen Garten liegen lassen haben soll, ohne Hilfe zu holen. Weil dieser Vorwurf aus Sicht der Verteidigung neu und nicht von der Anklage umfasst ist, beantragte Anwalt Adam Ahmed die Aussetzung der Hauptverhandlung. Das Gericht wollte darüber zunächst aber nicht entscheiden und trat dennoch in die Beweisaufnahme ein. Die Kammer begutachtete ein Überwachungsvideo vom Tatort, das auch die Tritte gegen den später gestorbenen Mann zeigt. Der Angeklagte, der sich bis zu einer Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens nicht zu den Vorwürfen gegen ihn äußern wollte, verfolgte die Szenen auf dem Bildschirm sichtlich angespannt. Das Landgericht München I hatte ursprünglich sieben Verhandlungstage angesetzt, das Urteil könnte demnach am 16. Dezember fallen. Ob es bei dem Zeitplan bleibt, war aber nach dem Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung zunächst unklar. Der Alte Botanische Garten in München gilt als Kriminalitäts-Hotspot. Polizei und Stadt haben eine Task-Force gegründet und den Park, der als Drogenumschlagplatz gilt, verschärften Sicherheitsmaßnahmen unterzogen. © dpa-infocom, dpa:251124-930-331904/2