Datum27.06.2026 14:06
Quellewww.spiegel.de
TLDREine alkoholisierte Frau fuhr offenbar zur Polizei nach Hof und wurde dort mit 0,62 Promille erwischt. Obwohl das Antrinken zur Polizei nicht verboten ist, wurde ihr der Autoschlüssel abgenommen und ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Beamten wiesen darauf hin, dass man ohne Auto erscheinen müsse, wenn Alkohol konsumiert wurde. Die Einstufung als Ordnungswidrigkeit oder Straftat hängt vom Promillewert und dem Fahrverhalten ab.
InhaltEine Frau trank Alkohol und stieg dann offenbar in ihr Auto, um zu einem Termin bei der Polizei zu fahren. Nun ist sie ihren Wagenschlüssel los – und ihr droht ein Bußgeldverfahren. Eine Frau ist offenbar mit dem Auto zur Kriminalpolizei nach Hof gefahren, obwohl sie angetrunken war. Den Beamten sei während des Termins am Freitag auf der Dienststelle aufgefallen, dass die Frau offenbar zuvor Alkohol getrunken hatte. Ein Atemalkoholtest habe das bestätigt: Laut Polizei hatte die 43-Jährige 0,62 Promille. In ihrer Mitteilung wiesen die Ermittler darauf hin, dass es zwar nicht verboten sei, betrunken zur Polizei zu kommen – doch dann müsse der Bürger oder die Bürgerin ohne Auto kommen. Die Beamten stellten die Wagenschlüssel der Frau sicher. Nun erwartet die Frau ein Bußgeldverfahren. Ob betrunkenes Autofahren als Ordnungswidrigkeit oder Straftat gewertet wird, hängt von den Bedingungen ab – etwa dem Promillewert und ob es Auffälligkeiten in der Fahrweise gab.