BGH-Entscheidung: BGH hebt Kasseler Urteil zu Führerscheinbetrug auf

Datum26.06.2026 15:35

Quellewww.zeit.de

TLDRDer Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Kassel gegen einen ehemaligen Mitarbeiter der Fahrerlaubnisstelle aufgehoben. Dem Mann im Alter von 26 Jahren wurde illegaler Führerscheinverkauf als Teil einer Bande vorgeworfen. Der BGH beanstandete, dass das Landgericht die lange Dauer des Verfahrens und mögliche strafmildernde Folgen nicht ausreichend berücksichtigt habe. Auch die Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis wurde aufgehoben, da Autofahren nicht im Zusammenhang mit der Straftat stand. Das Landgericht Kassel muss nun erneut über die Strafhöhe entscheiden.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „BGH-Entscheidung“. Lesen Sie jetzt „BGH hebt Kasseler Urteil zu Führerscheinbetrug auf“. Das Landgericht Kassel muss sich erneut mit einem Fall von Führerscheinbetrug befassen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil gegen einen ehemaligen Mitarbeiter der Fahrerlaubnisstelle der Stadt Kassel auf, wie der BGH in Karlsruhe mitteilte.  Das Landgericht hatte am 20. August 2025 eine Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten gegen den Mann verhängt, weil er als Mitglied einer Bande illegal Führerscheine verkauft hatte. Es ging um 109 Fälle von Bestechlichkeit und Falschbeurkundung im Amt. Der Angeklagte hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt. Er räumte ein, im Zeitraum von Februar 2018 bis Juni 2019 die Führerscheine unrechtmäßig ausgestellt zu haben. Das Landgericht Kassel muss nach der BGH-Entscheidung nun unter anderem erneut über die Strafhöhe entscheiden, weil es im ersten Prozess die lange Dauer des Strafverfahrens und mögliche strafmildernde Folgen nicht ausreichend betrachtet habe. Die vom Gericht angeordnete dreijährige Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis für den damals 26-Jährigen, der nach eigenen Angaben keinen Führerschein hatte, wurde vom BGH ebenfalls aufgehoben. Voraussetzung für eine solche Anordnung sei unter anderem, dass Autofahren im Zusammenhang mit der Straftat stehe. Das sei in diesem Fall aber ausgeschlossen. © dpa-infocom, dpa:260626-930-290252/1