Bund-Länder-Finanzen: Landkreistag: Finanzreform löst Geldnot der Kommunen nicht

Datum26.06.2026 14:39

Quellewww.zeit.de

TLDRDer Bayerische Landkreistag kritisiert die kürzlich beschlossene Finanzreform von Bund und Ländern als unzureichend für die Kommunen. Weder eine spürbare Erhöhung der Finanzausstattung noch Strukturreformen seien erkennbar. Kommunen leiden unter Rekorddefiziten, bedingt durch Leistungsgesetze des Bundes. Ein neuer Mechanismus zur Kostenbeteiligung des Bundes bei zukünftigen Gesetzen wird als kleine Verbesserung, aber nicht als Lösung für akute Probleme gesehen. Eine Rückwirkung und volle Übernahme bisheriger Mehrbelastungen fehlen.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Bund-Länder-Finanzen“. Lesen Sie jetzt „Landkreistag: Finanzreform löst Geldnot der Kommunen nicht“. Die beschlossene Finanzreform von Bund und Ländern löst nach Ansicht des Bayerischen Landkreistages die massiven Geldsorgen der Kommunen im Freistaat nicht. "Die Einigung ist ein Schritt in die richtige Richtung, löst aber die finanzielle Schieflage der Kommunen nicht", sagte Landkreistagspräsident Thomas Karmasin. Die Kommunen verzeichneten bundesweit Rekord-Finanzierungsdefizite, die sich allein in Bayern 2024 und 2025 auf mehr als zehn Milliarden Euro aufsummierten.  "Unsere zentralen Forderungen waren deshalb eine spürbare Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung sowie Strukturreformen, insbesondere im Sozialbereich. Von einer nachhaltigen Verbesserung der Finanzausstattung ist in dem Beschluss bislang nichts zu erkennen", betonte Karmasin. Unter anderem hatten die Kommunen eine dauerhafte Erhöhung des kommunalen Umsatzsteueranteils von derzeit zwei auf mindestens sechs Prozent gefordert. Das würde die Kommunen um rund 10,5 Milliarden Euro jährlich entlasten. Bisher entstehen vor allem den Kommunen zunehmend Mehrkosten durch sogenannte Leistungsgesetze, die auf Bundesebene beschlossen werden. Dies betrifft etwa die Kinder- und Jugendhilfe, die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und das Teilhabegesetz zur Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.  Geplant ist nun ein Mechanismus, der bei neuen Leistungsgesetzen, bei Änderungen solcher Gesetze oder bei künftigen anderen Gesetzen des Bundes mit Finanzauswirkungen gelten soll. Falls sich die finanziellen Auswirkungen auf die Haushalte der Kommunen und der Länder zusammen auf mehr als 200 Millionen Euro jährlich belaufen, soll davon der Bund 80 Prozent übernehmen.  Karmasin nannte den neuen Mechanismus "zwar eine Verbesserung gegenüber vorher, sollte aber eigentlich selbstverständlich sein". Die Einigung gelte zudem nur für zusätzliche künftige Belastungen, zusätzliche Finanzmittel für die Kommunen für bereits bestehende Belastungen seien nicht vorgesehen. "Der Grundsatz "Wer bestellt, zahlt" bedeutet für uns, dass die kommunalen Mehrbelastungen vollständig übernommen werden." Für die akute Finanzlage der Kommunen bringe der Beschluss kaum Entlastung, so Karmasin. Entscheidend sei auch, dass die Kostenfolgen neuer Gesetze künftig realistisch ermittelt werden. Gerade die kommunalen Mehrbelastungen wurden in der Vergangenheit häufig deutlich zu niedrig angesetzt. Die tatsächlichen Kostenfolgen müssten daher auch im Nachgang regelmäßig überprüft und ausgeglichen werden. Auch Münchens neuer Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) sprach von einem "erfreulichen Paradigmenwechsel", da die Reform aber nicht rückwirkend gelte, brauche es eine finanzielle Soforthilfe für die Kommunen. "Wenn Städte und Gemeinden ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen können, schwindet das Vertrauen in die Demokratie." © dpa-infocom, dpa:260626-930-289652/1