Datum26.06.2026 14:05
Quellewww.spiegel.de
TLDRDas NRW-Schulministerium kritisiert eine Gymnasiumsaufgabe in Kevelaer, bei der Achtklässler ein fiktives Bordell entwerfen sollten. Das Ministerium stufte das Material als "eindeutig ungeeignet" ein, da es den Anforderungen an eine sensible, altersgerechte und fachlich fundierte Sexualerziehung nicht genüge. Die Schulleitung bedauert die entstandene Unruhe und verwendet das Material nicht weiter.
InhaltEinen "Puff für alle" sollten Achtklässler eines Gymnasiums in Kevelaer entwerfen. Das sorgte für Irritationen. Nun hat sich das zuständige Ministerium zu Wort gemeldet. Das Schulministerium in Nordrhein-Westfalen hat eine Unterrichtsaufgabe kritisiert, bei der die Schüler und Schülerinnen ein fiktives Bordell entwerfen sollten. Die Achtklässler an einem Gymnasium im niederrheinischen Kevelaer sollten Medienberichten, darunter des WDR , zufolge im Fach Sexualerziehung in Gruppenarbeit ein Bordell mit dem Titel "Der neue Puff für alle" entwerfen. "Die Thematik ›Sexualität‹ bedarf in allen pädagogischen Zusammenhängen der besonders sensiblen Behandlung", heißt es nun in der Antwort des Schulministeriums auf eine Kleine Anfrage der AfD-Landtagsfraktion. Daher müsse Unterrichtsmaterial zur Sexualerziehung sorgsam ausgewählt werden. Neben der sachlichen und formalen Richtigkeit müsse auch geprüft werden, ob das Unterrichtsmaterial altersangemessen sei und zur Förderung der Handlungs- und Urteilskompetenz geeignet beitrage. "Diesen Anforderungen genügt das verwendete Material ›Der neue Puff für alle‹ eindeutig nicht", folgerte das Ministerium. Die Schülerinnen und Schüler der achten Klasse des Kevelaer Gymnasiums wurden Medienberichten zufolge dazu aufgefordert, mit einer Art Business-Plan ein bestehendes Bordell zu modernisieren und ein "Freudenhaus der sexuellen Lebenslust" zu entwerfen. Dabei sollten sie unter anderem das inhaltliche Angebot, die Gestaltung der Räume, die dort arbeitenden Personen sowie Werbung und Hinweise auf Preislisten konzipieren. Diese Aufgabenstellung hatte bei Eltern, in der Schulpflegschaft und in der Schulgemeinde zu Irritation geführt. Im Ministerium seien zu dem Vorfall drei Bürgerbeschwerden eingegangen, hieß es weiter. Ähnliche Fälle seien der Landesregierung nicht bekannt. Im Fall des Kevelaerer Gymnasiums seien alle beteiligten Personen dafür sensibilisiert worden, "dass der Einsatz dieses Materials als eindeutig ungeeignet einzustufen ist". Zugleich wies das Ministerium darauf hin, dass der Vorfall am Kevelaerer Gymnasium nach Darstellung der zuständigen Bezirksregierung innerhalb der Schulgemeinde zufriedenstellend aufgearbeitet worden sei. Die schulische Sexualerziehung habe immer "altersgerecht, fachlich fundiert und pädagogisch sensibel" zu erfolgen, hieß es weiter. Dabei sei es selbstverständlich, dass die individuellen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt sowie Methoden und Medien mit Blick auf die spezifische Lerngruppe ausgewählt würden. Die Schulen müssten auch auf den Einsatz altersgemäßer, fachlich geprüfter Materialien achten, die wissenschaftlich fundiert seien und didaktisch sensibel für die Zielgruppe aufbereitet würden. Nach Angaben der Bezirksregierung Düsseldorf bedauert die Schulleitung die Unruhe in der Schulgemeinschaft und habe entschieden, das betreffende Unterrichtsmaterial nicht weiterzuverwenden. "Sexualerziehung muss verantwortungsvoll, sensibel und altersangemessen erfolgen", hieß es. "Das in Rede stehende Material genügt diesen Ansprüchen in keiner Weise und ist für den Einsatz im Unterricht nicht geeignet." Die betreffende Lehrkraft habe den Eltern und der Klassenpflegschaft die Hintergründe des Unterrichtsmaterials erläutert. Dabei seien Irritationen ausgeräumt worden. Auch mit den Schülerinnen und Schülern sei der Inhalt der Unterrichtsstunde im Nachgang thematisiert und eingeordnet worden. "Die Unterrichtseinheit sollte explizit zu Diskussionen anregen und Inhalte aufgreifen, mit denen Jugendliche in sozialen Medien konfrontiert werden können", hieß es weiter.