Datum26.06.2026 10:56
Quellewww.zeit.de
TLDRDie Freie Waldorfschule Dachsberg kämpft rechtlich gegen ihre angeordnete Schließung zum Schuljahresende. Das Regierungspräsidium Freiburg widerrief die Genehmigung aufgrund zahlreicher Vorwürfe, darunter Unzuverlässigkeit des Trägers und Mängel bei Prüfungen und Sicherheit. Der Trägerverein habe die Beanstandungen nicht ausreichend behoben. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Waldorfschulen begleitet die Schule beratend, betont aber die Eigenverantwortung des Trägers.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Schulaufsicht“. Lesen Sie jetzt „Waldorfschule will gegen Zwangsschließung vorgehen“. Die Freie Waldorfschule in Dachsberg (Landkreis Waldshut) will versuchen, die angeordnete Schließung zum Schuljahresende auf rechtlichem Wege zu verhindern. "Der Schulverein plant, den Sofortvollzug abzuwenden", teilte die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der Freien Waldorfschulen in Baden-Württemberg mit. Das sei am Morgen entschieden worden, sagte Birke Bähr aus der Geschäftsführung der LAG. Das Regierungspräsidium Freiburg hatte am Donnerstag mitgeteilt, dass es nach zahlreichen Beschwerden seit Frühjahr 2025 in Abstimmung mit dem Landeskultusministerium die Genehmigung der Schule widerrufen habe. Die Behörde nannte eine ganze Reihe an Vorwürfen von Unzuverlässigkeit des Schulträgers über mangelhafte Durchführung von Abschlussprüfungen bis zu Verstößen bei Hygiene, Brand- und Arbeitsschutz. Der Träger der Privatschule ist demnach der Waldorfkindergarten- und Waldorfschulverein Dachsberg. Er habe Mängel in wichtigen Bereichen nicht beseitigt, teilte das Regierungspräsidium mit. Vorschläge zur Verbesserung reichten aus Sicht der Schulaufsicht "bei weitem" nicht aus. Die LAG hat die Schule nach Bährs Angaben in den vergangenen Monaten beratend begleitet. Als Zusammenschluss rechtlich selbstständiger Schulen habe sie jedoch weder Weisungs- noch Durchgriffsrechte. "Die Verantwortung für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen und die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen lag bei den Organen der Schule." Das freie Schulwesen lebe von Eigenverantwortung und pädagogischer Freiheit, erklärte Bähr. Diese Freiheit setze aber voraus, dass die gesetzlichen Anforderungen an den Betrieb einer genehmigten Ersatzschule eingehalten werden. "Diese Vorgaben gelten für Schulen in freier Trägerschaft ebenso wie für alle anderen Schulen." Die LAG respektiere die Entscheidung der Schulaufsichtsbehörde als Ergebnis eines gesetzlich geregelten Verfahrens. Besonders betroffen seien die Schülerinnen und Schüler, ihre Familien sowie die Mitarbeitenden der Schule, teilte Bähr weiter mit. Das Regierungspräsidium hatte argumentiert, der Widerruf der Schulgenehmigung sei zum Wohl der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte. Es gebe für die Kinder und Jugendlichen ausreichend Plätze an anderen öffentlichen Schulen. © dpa-infocom, dpa:260626-930-287432/1