Datum26.06.2026 05:12
Quellewww.zeit.de
TLDRDie DGB-Rentenkommission fordert höhere Renten (auf 50-53%), eine verpflichtende betriebliche Altersversorgung für alle und lehnt eine Anhebung des Rentenalters ab. Sie schlägt die Berücksichtigung von Sorgearbeit und gesundheitlichen Einschränkungen vor. Finanzierung soll über Bundesmittel, zusätzliche Steuern auf hohe Vermögen und eine Ausweitung der Rentenversicherung auf weitere Personengruppen erfolgen.
InhaltEine Kommission des Deutschen Gewerkschaftsbunds spricht sich für spürbar höhere Renten und zusätzliche Betriebsrenten aus. Bezahlen soll das vor allem die "obere Mitte". Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert einen Kurswechsel in der Rentenpolitik. In den Empfehlungen seiner Rentenkommission, die an diesem Freitag vorgestellt werden sollen, spricht sich der Verband für ein höheres Rentenniveau, eine verpflichtende betriebliche Altersversorgung für alle Beschäftigten und zusätzliche Finanzierungsquellen über hohe Vermögen aus. Die Kommission war vom DGB im Januar 2026 eingesetzt worden und sollte parallel zu der von der Bundesregierung eingesetzten Rentenkommission, die am Dienstag ihre Empfehlungen veröffentlicht hatte, ebenfalls Vorschläge für die Zukunft der Alterssicherung erarbeiten – quasi als Gegen-Kommission. Dem Gremium gehörten neben DGB-Chefin Yasmin Fahimi Vertreterinnen und Vertreter aus Gewerkschaften, Wissenschaft, Sozialverbänden und Politik an, darunter IG-Metall-Chefin Christiane Benner, VdK-Präsidentin Verena Bentele, die früheren Parteivorsitzenden Ricarda Lang (Grüne) und Kevin Kühnert (SPD) sowie der frühere CDU-Sozialpolitiker Peter Weiß. Das Rentenniveau soll nach den Vorstellungen dieser Kommission zunächst auf 50 Prozent und später auf 53 Prozent vor Steuern steigen. Ergänzt werden soll dies durch eine flächendeckende betriebliche Altersversorgung. Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, für ihre Beschäftigten eine tariflich organisierte Betriebsrente anzubieten und dafür jährlich zwei Prozent des Bruttolohns einzuzahlen, mindestens jedoch 988 Euro pro Jahr. Zugleich wendet sich die Kommission gegen eine Anhebung des Renteneintrittsalters, wie von der Alterssicherungskommission vorgeschlagen. Die Rente für besonders langjährig Versicherte solle erhalten bleiben. Zudem schlägt das Gremium vor, die Altersrente für Schwerbehinderte auch für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu öffnen. Wer krankheitsbedingt nur noch in Teilzeit arbeiten könne, solle eine Teilrente ohne Abschläge erhalten. Weitere Vorschläge betreffen Menschen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien. Sorgearbeit soll rentenrechtlich stärker berücksichtigt werden. Bei gemeinsamer Kindererziehung sollen Rentenansprüche auf beide Elternteile aufteilbar sein. Pflegezeiten sollen auch während des Rentenbezugs rentensteigernd wirken. Außerdem fordert der DGB Erleichterungen beim Grundrentenzuschlag und einen allgemeinen Freibetrag für gesetzliche Renten in der Grundsicherung. Finanziert werden soll das Konzept nach Vorstellungen des DGB durch eine Mischung aus Beiträgen, zusätzlichen Steuermitteln und einer breiteren Zahl von Einzahlenden. Vorgeschlagen wird ein dauerhafter Demografiezuschuss des Bundes, der unter anderem über zusätzliche Steuern auf hohe Vermögen aufgebracht werden soll. Außerdem plädiert die Kommission dafür, die Rentenversicherung schrittweise zu einer Erwerbstätigenversicherung auszubauen. Einbezogen werden sollen zunächst neue und bislang nicht obligatorisch abgesicherte Selbstständige sowie Abgeordnete im Bund und in den Ländern. Fahimi hatte diese Linie bereits im Vorfeld der Veröffentlichung im Gespräch mit der ZEIT verteidigt. Den Einwand, eine Vermögensabgabe sei mit einem CDU-Kanzler kaum durchsetzbar, wies sie zurück und verwies auf politische Entscheidungen nach der Finanzkrise. Damals sei es aus ihrer Sicht ein Fehler gewesen, große Vermögen nicht stärker zu belasten und stattdessen die Schuldenbremse einzuführen. Zugleich kritisierte sie die SPD dafür, der Regierung bislang kein ausreichend klares sozialpolitisches Profil zu geben.