Datum26.06.2026 05:00
Quellewww.zeit.de
TLDRThüringens Innenminister Georg Maier (SPD) fordert ein Verbotsverfahren gegen die AfD. Grund ist ein Gutachten, das gute Erfolgsaussichten für einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht sieht, da die Partei laut Experten gegen Demokratieprinzip und Menschenwürde verstößt. Maier betont die Notwendigkeit, im Sinne der wehrhaften Demokratie zu handeln. Die Politik ist sich uneinig. Ein Verwaltungsgericht urteilte, dass die AfD zwar verfassungsfeindliche Bestrebungen fördert, aber noch nicht als gesamt verfassungsfeindlich einzustufen sei. Die AfD ist aktuell als Verdachtsfall eingestuft.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Debatte um AfD“. Lesen Sie jetzt „Thüringens Innenminister fordert AfD-Verbotsverfahren“. Nach einem kritischen Gutachten zur AfD fordert Thüringens Innenminister Georg Maier ein Verbotsverfahren gegen die Partei. "Meines Erachtens ist spätestens jetzt der Zeitpunkt gekommen, konkrete Schritte zur Einleitung eines Verbotsverfahrens einzuleiten", sagte der SPD-Politiker dem "Handelsblatt". Er hoffe dabei "auf einen Konsens aller demokratischer Parteien". "Ein weiteres Zuwarten stünde im Widerspruch zum Gebot der wehrhaften Demokratie." Ein von Juristen und weiteren Experten verfasstes Gutachten sieht gute Erfolgschancen für einen AfD-Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht. Die acht Autorinnen und Autoren, die das umfangreiche Gutachten für die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) erstellt haben, begründen ihre Einschätzung besonders mit Verstößen gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie. "Das Gutachten beschreibt gut belegt und in hoher juristischer Qualität die Verstöße zum Beispiel gegen die grundgesetzlich garantierte Menschenwürde", sagte Maier. Einen Antrag auf ein Parteiverbot beim Bundesverfassungsgericht können ausschließlich der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Die endgültige Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit einer Partei liegt dann beim Bundesverfassungsgericht. Die Politik ist sich aber nicht einig, ob ein Parteiverbot beantragt werden sollte. Das Kölner Verwaltungsgericht hatte in einer Eilentscheidung im Februar festgestellt, es liege zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden. Jedoch werde die Partei dadurch "nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann". Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus. Die AfD hatte gegen die Einstufung der Bundespartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung geklagt. Sie wird aktuell als Verdachtsfall vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet. © dpa-infocom, dpa:260626-930-285765/1