Weinbau: Hubschrauberspritzung an der Mosel bleibt vorerst erlaubt

Datum25.06.2026 17:42

Quellewww.zeit.de

TLDRDas Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die genehmigte Hubschrauberspritzung von Fungiziden in steilen Mosel-Weinbergen vorerst erlaubt bleibt. Ein Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe zur Rettung gefährdeter Schmetterlinge wurde abgewiesen, da die wirtschaftlichen Interessen der Winzer überwiegen. Naturschutz- und landwirtschaftsrechtliche Fragen bleiben in der Hauptsache ungeklärt.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Weinbau“. Lesen Sie jetzt „Hubschrauberspritzung an der Mosel bleibt vorerst erlaubt“. Der Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe gegen Hubschrauberspritzungen mit Fungiziden in steilen Mosel-Weinbergen bleibt ohne Erfolg. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hatte im Mai 2026 eine zeitlich befristete, sofort vollziehbare Genehmigung für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln per Hubschrauber erteilt. Die Deutsche Umwelthilfe wollte dies im Eilverfahren stoppen, unter anderem zum Schutz des vom Aussterben bedrohten Mosel-Apollofalters. Das Verwaltungsgericht wies den Eilantrag ab.  Das Oberverwaltungsgericht bestätigte zwar die Abweisung des Eilantrags in der Vorinstanz, bewertete diesen jedoch als zulässig. Die Erfolgsaussichten in der Hauptsache seien offen, da komplexe naturschutz- und landwirtschaftsrechtliche Fragen sowie die Ursachen des Rückgangs der Schmetterlingspopulation ungeklärt seien. In der Abwägung überwogen dennoch die Interessen der Winzer wegen drohender erheblicher wirtschaftlicher Schäden bei einem Stopp der Maßnahme. © dpa-infocom, dpa:260625-930-283875/1