Datum25.06.2026 15:38
Quellewww.zeit.de
TLDRDer BGH hat die Beugehaft für einen verurteilten Linksextremisten bestätigt, der im Prozess gegen die "Hammerbande" die Aussage verweigerte. Der Mann wurde wegen Beteiligung an einem Angriff und Auskundschaften verurteilt. Trotz seiner Aussageverweigerung als Zeuge in einem neuen Prozess, bei dem er kein Auskunftsverweigerungsrecht zugestanden bekam, bleibt die Beugehaft bestehen. Finanzielle Maßnahmen gegen ihn wurden vom BGH als unzulässig eingestuft. Zuvor verweigerte auch ein mutmaßlicher Rechtsextremist die Aussage in einem anderen Verfahren.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Justiz“. Lesen Sie jetzt „Linksextremer verweigert Aussage: BGH bestätigt Beugehaft“. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) bleibt es dabei: Ein verurteilter Linksextremist muss in Beugehaft, weil er im Prozess gegen weitere Mitglieder der sogenannten Hammerbande die Aussage verweigert hat. Eine Beschwerde des 40-Jährigen verwarf der BGH Ende Mai, wie das Karlsruher Gericht nun mitteilte. Der Mann war einer der Mitangeklagten im Prozess gegen Lina E.. 2023 verurteilte ihn das Oberlandesgericht Dresden (OLG) zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten. Er war der Entscheidung zufolge an einem Angriff der "Hammerbande" und dem Auskundschaften eines Opfers beteiligt. In einem neuen Prozess müssen sich sieben weitere mutmaßliche Mitglieder der linksextremistischen Vereinigung vor dem OLG verantworten, darunter Johann G., der neben Lina E. als Kopf der Gruppierung gilt. Der 40-Jährige sollte Ende März als Zeuge in dem Prozess aussagen, verweigerte dies jedoch. Die Richter erkannten kein unbeschränktes Auskunftsverweigerungsrecht an. Neben einer sechsmonatigen Beugehaft ordneten sie ein Ordnungsgeld und die Übernahme verursachter Kosten an, um eine Aussage zu erzwingen. Diese finanziellen Maßnahmen waren laut BGH - anders als die Beugehaft - jedoch unzulässig. Mitte März hatte bereits ein anderer Zeuge die Aussage in dem Prozess verweigert. In dem Fall handelte es sich um einen 22-jährigen mutmaßlichen Rechtsextremisten. Er ist im Verfahren gegen die Gruppierung "Sächsische Seperatisten" angeklagt. Auch er schwieg trotz Androhung von Beugehaft. Als Grund gab er "Erlebnisse" mit der Justiz und der Generalbundesanwaltschaft an. © dpa-infocom, dpa:260625-930-282848/1