Wasserentnahme verboten: Bis zu 100.000 Euro Bußgeld bei Verstoß gegen Wasserverbot

Datum25.06.2026 14:52

Quellewww.zeit.de

TLDRAufgrund von Hitze und Trockenheit verbietet Stuttgart bis zum 31. August die Wasserentnahme aus Bächen, Seen und Flüssen. Dieses Verbot des Gemeingebrauchs betrifft jegliche private Wasserentnahme und kann bei Verstößen mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Das Amt für Umweltschutz betont die negativen Auswirkungen kleinster Entnahmen auf die Gewässer.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Wasserentnahme verboten“. Lesen Sie jetzt „Bis zu 100.000 Euro Bußgeld bei Verstoß gegen Wasserverbot“. Wegen Hitze, Trockenheit und Niedrigwasser verbietet die Landeshauptstadt Stuttgart die Entnahme von Wasser aus Bächen, Seen und Flüssen. Das Verbot gilt von Samstag bis einschließlich 31. August und kann bei andauernder Trockenheit verlängert werden, wie die Stadt mitteilte.  Das Verbot umfasse alle Wasserentnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs - so dürfe kein Wasser mehr für den privaten Gebrauch geschöpft oder abgepumpt werden. Bei Missachtung ist demnach mit Geldbußen von bis zu 100.000 Euro zu rechnen. Auch kleinste Wasserentnahmen haben laut Andreas Neft, Leiter des Amts für Umweltschutz, erhebliche Auswirkungen auf die Bäche.  Zu den bekanntesten Stuttgarter Gewässern gehören der Fluss Neckar, der Max-Eyth-See und die Parkseen. Rund 170 Kilometer an Bächen und über 65 Hektar Seen gibt es laut Stadt. © dpa-infocom, dpa:260625-930-282380/1