Datum25.06.2026 09:04
Quellewww.zeit.de
TLDRAufgrund von Trockenheit und Niedrigwasser in Gewässern hat Dresden ein Wasserentnahmeverbot erlassen. Bis Ende Oktober ist die Entnahme von Wasser aus ober- und unterirdischen Gewässern untersagt. Ziel ist der Schutz des Naturhaushaltes. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Grundwasser darf weiterhin genutzt werden, die Stände sind jedoch niedrig. Ausnahmen gelten für Personen mit wasserrechtlicher Erlaubnis.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Wetter“. Lesen Sie jetzt „Trockenheit: Stadt Dresden verhängt Wasserentnahmeverbot“. Wegen Hitze, Trockenheit und Niedrigwasser in den Bächen und Flüssen verhängt die Landeshauptstadt Dresden ein Wasserentnahmeverbot. Die Untere Wasserbehörde hat das Verbot einer Mitteilung der Stadt zufolge vom gestrigen Mittwoch an verhängt. Bis Ende Oktober dürfen Eigentümer und Anlieger nach derzeitigem Stand deshalb kein Wasser aus den "oberirdischen Gewässern" der Stadt entnehmen. Das Verbot gelte gleichermaßen für große Gewässer wie die Weißeritz und die Prießnitz als auch für kleinere Bachläufe. Untersagt ist auch das "Schöpfen mit Handgefäßen". Die "extrem niedrigen Wasserstände werden nach den derzeitigen Wetterprognosen auch in den kommenden Wochen nicht durch Niederschläge ausgeglichen werden können", heißt es weiter. "Um den Naturhaushalt zu schützen", sei die Entscheidung deshalb getroffen worden, sagte René Herold, Umweltamtsleiter der Stadt. Bei Missachtung des Verbots droht ein Bußgeld in Höhe von mindestens 50 Euro, teilt die Stadt weiter mit. Nicht betroffen von dem Verbot sind diejenigen, die eine wasserrechtliche Erlaubnis besitzen. Auch das Grundwasser dürfe aktuell weiter genutzt werden. "Die Grundwasserstände an den Dresdner Messstellen liegen derzeit allerdings weit unter dem langjährigen Monatsmittel und damit an der unteren Grenze des normalen Schwankungsbereichs." © dpa-infocom, dpa:260625-930-279657/1