Datum25.06.2026 06:27
Quellewww.zeit.de
TLDRDer Bundestag debattiert über eine Widerspruchslösung zur Erhöhung der Organspenden. Mit fast 580.000 Einträgen im Online-Register zeigen sich die meisten positiv zur Organspende. Befürworter sehen die Widerspruchslösung als Mittel, Spenden zum "Regelfall" zu machen, während Gegner auf bessere Aufklärung und leichtere Dokumentation des eigenen Willens setzen. Die Debatte ist Teil einer längerfristigen Diskussion über ethische Fragen im Bundestag.
InhaltNoch immer warten in Deutschland Tausende Menschen auf Spenderorgane. Der Bundestag berät am Nachmittag über eine Widerspruchslösung, um die Zahl der Spender zu erhöhen. Im zentralen Online-Register für Organspenden haben bis zur Bundestagsdebatte an diesem Donnerstag zum Thema knapp 579.000 Menschen eine Erklärung abgegeben. Mehr als 82 Prozent stimmten dabei einer Organentnahme nach dem Tod umfassend und ohne Einschränkungen zu, wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte als Betreiber der Datenbank mitteilte. Knapp 9 Prozent widersprachen einer Organspende. Im Bundestag geht es in einer Orientierungsdebatte um die mögliche Einführung der sogenannten "Widerspruchsregelung". Diese besagt, dass Erwachsene nach ihrem Tod automatisch als Organspender gelten sollen, es sei denn sie haben zuvor aktiv widersprochen. Bisher ist für Organentnahmen eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich. Bei der Debatte geht es noch nicht um einen Beschluss in der Sache. Zwei parteiübergreifende Gruppen von Abgeordneten stehen sich in der Organspendefrage gegenüber. Bei solchen ethischen Fragen gelten keine sonst üblichen Fraktionslinien. Die Befürworter wollen, dass Spenden zum "Regelfall" werden. Sie argumentieren, dass in den vergangenen Jahren die Spendezahlen nicht signifikant gestiegen seien. Zu den Unterstützern der Widerspruchsregelung gehören auch die früheren Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD). Im vergangenen Jahr gaben 985 Menschen ein Organ oder mehrere Organe nach dem Tod für andere frei, wie die koordinierende Deutsche Stiftung Organtransplantation ermittelte. Auch die Gegner der Widerspruchsregelung im Bundestag wollen diese Zahl erhöhen. Allerdings setzen sie dafür auf eine bessere Aufklärung und eine leichtere Dokumentation des eigenen Willens. "Schweigen darf nicht als Zustimmung gewertet werden", erklärt diese Gruppe von Abgeordneten. Selbstbestimmung bedeute auch, dass man keine Entscheidung treffen müsse und dass das nicht zu persönlichen Konsequenzen führe. Auch fordern sie, dass man sich künftig an Ausweisstellen auf analogem Wege in das Online-Register zur Organspendenbereitschaft eintragen kann. Die Debatte ist bereits die dritte Orientierungsdebatte im Bundestag zu dem Thema innerhalb von acht Jahren. Eine erste Initiative scheiterte 2020. Damals beschloss der Bundestag stattdessen ein Gesetz, das das geltende Zustimmungsprinzip bestätigte, aber schon auf mehr Information und eine leichtere Dokumentation von Erklärungen zur Spendenbereitschaft setzte. Der zweite Vorstoß kam wegen der vorgezogenen Bundestagswahl 2025 nicht mehr zur Abstimmung. Unklar ist, ob sich seit dem die Mehrheitsverhältnisse in der Frage verschoben haben. Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, kritisierte die erneute Orientierungsdebatte. "Anscheinend soll so lange beraten und abgestimmt werden, bis ein passendes Ergebnis vorliegt." Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit dürfe es niemals ohne Zustimmung des Betroffenen geben, forderte er. Dagegen sprach sich die Bundesärztekammer erneut für die Widerspruchsregelung aus. "Sie wahrt die Entscheidungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger, setzt zugleich aber ein wichtiges Signal der Solidarität", sagte Präsident Klaus Reinhardt. Derzeit könnten viele Spenden nicht vollzogen werden, weil die jeweiligen Spender keine Willenserklärung abgegeben hätten. Jeder habe ja die Möglichkeit, einer Organspende jederzeit zu widersprechen. Generell gilt es als Problem, dass viele ganz allgemein positiv zu Organspenden stehen, dann aber keine Entscheidung dazu festhalten. Dokumentieren kann man ein prinzipielles Ja oder Nein auf einem Organspendeausweis oder anders auf Papier. Seit März 2024 kann man ab dem Alter von 16 Jahren außerdem seine Haltung auf dem Portal www.organspende-register.de digital hinterlegen. Die Eintragungen sind freiwillig, kostenlos und können jederzeit geändert und gelöscht werden. Berechtigte Ärzte, Ärztinnen und Transplantationsbeauftragte in Kliniken können im Register Auskünfte zu potenziellen Spendern abfragen.