Datum24.06.2026 18:39
Quellewww.zeit.de
TLDRDer sächsische Landtag hat ein neues Polizeigesetz beschlossen. Unterstützung erhielt der Entwurf von CDU, SPD und mehrheitlich vom Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), während AfD, Linke und Grüne dagegen stimmten. Innenminister Schuster lobte das Gesetz als zeitgemäß und verbessere die Möglichkeiten der Polizei. Das BSW betont, Änderungen durchgesetzt zu haben, die eine Überwachungseinstufung verhindern, wie den Verzicht auf Palantir-Software und die Einschränkung von Taser-Einsätzen. Zukünftig soll KI bei der Videoüberwachung und automatisierte Kennzeichenerkennung zum Einsatz kommen.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Landtag“. Lesen Sie jetzt „Sachsen hat ein neues Polizeigesetz“. Das neue Polizeigesetz für Sachsen ist im Landtag beschlossen. Für den Gesetzentwurf der Minderheitsregierung stimmten neben CDU und SPD auch mehrheitlich die Fraktion des Bündnis Sahra Wagenknecht. Dagegen sprachen sich AfD, Linke und Grüne aus. 60 Abgeordnete votierten mit Ja, 53 mit Nein. Ein Abgeordneter enthielt sich bei der namentlichen Abstimmung. Innenminister Armins Schuster begrüßte den Entschluss. "Das neue Gesetz erlaubt der Polizei das zu tun, was sie mit Blick auf die heutige Sicherheitslage und Digitalisierung können soll", sagte der CDU-Politiker. Man bewege sich damit auf der Höhe der Zeit. Die Polizei erhalte Instrumente auf dem aktuellen Stand der Technik und werde auch neuen Kriminalitätsformen entschieden begegnen können. Da der Minderheitskoalition von CDU und SPD im Landtag zehn Stimmen zu einer eigenen Mehrheit fehlen, hatte man für das neue Polizeigesetz einen Kompromiss mit dem BSW gesucht. Das Bündnis Sahra Wagenknecht schrieb sich nachher auf die Fahnen, den Gesetzentwurf der Regierung an mehreren Stellen entschärft zu haben. "Erst die von uns durchgesetzten Änderungen haben dafür gesorgt, dass aus unserer Sicht kein übergriffiges Polizeigesetz entsteht", sagte der Abgeordnete und Ex-Polizist Bernd Rudolph. So bleibt der Einsatz von Tasern nur den Sondereinheiten der sächsischen Polizei vorbehalten. Auf den Einsatz der umstrittenen US-Überwachungssoftware Palantir wird verzichtet. Das nun beschlossene Gesetz sieht unter anderem den Einsatz von KI bei der Videoüberwachung von Kriminalitätsschwerpunkten vor. Automatisierte Kennzeichenerkennung soll bei der Ermittlung gestohlener Fahrzeuge helfen. © dpa-infocom, dpa:260624-930-277500/1