Datum24.06.2026 18:10
Quellewww.spiegel.de
TLDRDer Internationale Sportgerichtshof (CAS) verurteilt Lazio Rom zur Zahlung von 69.333 Euro Schadensersatz an Maja Göthberg. Der Verein beendete unrechtmäßig den Vertrag mit der Spielerin, nachdem diese ihre Schwangerschaft mitteilte. Der CAS entschied, dass eine Schwangerschaft kein Grund sein darf, Spielerinnen diskriminieren. Dieses Urteil des CAS schafft laut FIFPRO einen Präzedenzfall zum Schutz schwangerer Fußballerinnen.
InhaltMaja Göthberg und Lazio Rom hatten sich schon auf einen neuen Vertrag verständigt, dann war das Angebot plötzlich vom Tisch. Nun fällte der Internationale Sportgerichtshof ein Urteil, das schwangere Spielerinnen schützt. Der italienische Fußballverein Lazio Rom muss seiner ehemaligen Spielerin Maja Göthberg Schadensersatz zahlen, weil das Arbeitsverhältnis aufgrund ihrer Schwangerschaft unrechtmäßig beendet wurde. Das entschied nach Angaben der Spielergewerkschaft FIFPRO der Internationale Sportgerichtshof Cas. Lazio muss Göthberg nun insgesamt 69.333 Euro zahlen. Aus Sicht der FIFPRO habe der Case damit einen Präzedenzfall geschaffen. Das "bahnbrechende" Urteil, das auch Gehaltsnachzahlungen beinhalte, könne die zukünftige Anwendung des Schwangerschaftsschutzes im Profifußball prägen, hieß es von der FIFPRO. In diesem Fall sei es nie nur um Fußball gegangen, wurde Göthberg in einer Mitteilung der Gewerkschaft zitiert: "Das Urteil sendet die Botschaft aus, dass eine Schwangerschaft niemals als Problem oder als Grund dafür angesehen werden sollte, einer Spielerin Einsatzmöglichkeiten zu verweigern." Göthberg spielte in der Saison 2023/24 für die Lazio und stieg mit dem Verein in die Serie A auf. Bei Verhandlungen im Sommer 2024 über einen neuen Vertrag fehlte nach einer mündlichen Einigung nur noch die Unterschrift der Mittelfeldspielerin. Dann erfuhr Göthberg von ihrer Schwangerschaft und informierte den Verein – ein Kontrakt kam nun nicht mehr zustande. Göthberg sah ihre Schwangerschaft als Grund dafür und klagte. Der Club vertrat die Auffassung, dass kein Vertrag zustande gekommen sei. Der Cas entschied jetzt, dass auch ohne unterschriebenen Vertrag bereits ein Arbeitsverhältnis bestand. Der ausschlaggebende Grund für die rechtswidrige Beendigung des Arbeitsverhältnisses sei die Schwangerschaft Göthbergs gewesen. "Dieser Fall zeigt, dass die Mutterschaftsbestimmungen der Fifa nicht nur Worte auf dem Papier sind, sondern den Spielerinnen einen echten Schutz bieten", sagte Alexandra Gomez Bruinewoud, Rechtsdirektorin der FIFPRO. Die Bedeutung dieses Urteils gehe über den Fall Göthberg hinaus. Es bestätige, "dass Vereine nicht einfach ein Arbeitsverhältnis beenden können, selbst wenn dieses noch nicht vollständig formalisiert ist, sobald sie erfahren, dass eine Spielerin schwanger ist".