Unesco-Verzeichnis: Deutscher Hopfenanbau ist immaterielles Kulturerbe

Datum24.06.2026 17:05

Quellewww.zeit.de

TLDRDer deutsche Hopfenanbau wurde in das Unesco-Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Dies umfasst Pflege, Ernte und Verarbeitung des Hopfens, der hauptsächlich in Bayern und anderen Regionen Deutschlands angebaut wird. Die Aufnahme würdigt überliefertes Wissen und Können, das zur bayerischen Identität beiträgt und Generationen verbindet. Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat des Unesco-Übereinkommens zum Schutz ähnlicher Kulturgüter.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Unesco-Verzeichnis“. Lesen Sie jetzt „Deutscher Hopfenanbau ist immaterielles Kulturerbe“. Der Hopfenanbau in Deutschland ist immaterielles Kulturerbe. Zum Hopfenanbau gehören laut Mitteilung des bayerischen Heimat- und Staatsministeriums die Pflege der Pflanzen, der Bau und Unterhalt der Hopfengärten, die Ernte und Verarbeitung der Dolden sowie deren Vermarktung an die Brauwirtschaft. In Deutschland wird Hopfen hauptsächlich in der Hallertau, aber auch in den Anbaugebieten Tettnang, Spalt, Elbe-Saale und Bitburg angebaut. In München wurden bei einem Festakt elf von 21 Neuaufnahmen in das Unesco-Verzeichnis von Heimatminister Albert Füracker (CSU) gewürdigt.  "Unser immaterielles Kulturerbe macht Bayern unverwechselbar - unsere Bräuche und Traditionen sowie Wissen und Können prägen unser tagtägliches Miteinander", betonte Füracker. Neben der alten Handwerkstechnik des Schmiedens, der Erhaltung und Vorführung der "Wischauer Tracht" aus dem 16. Jahrhundert und der "Künstlervereinigung Dachau" erhielten sieben weitere Neu-Kulturerben ihre Aufnahmeurkunde. "Unsere Bräuche und Traditionen sowie Wissen und Können prägen unser tagtägliches Miteinander. Diese Schätze sind das Herz unserer Heimat und verbinden Menschen über Generationen hinweg", sagte Füracker. "Die Neuaufnahmen ins Landesverzeichnis zeigen eindrucksvoll, wie kreativ und engagiert die Menschen in Bayern ihre Kultur pflegen und weiterentwickeln." Die Unesco stellt seit 2003 immaterielle kulturelle Ausdrucksformen in den Fokus der Öffentlichkeit. Überall auf der Welt sollen überliefertes Wissen und Können, das einen wesentlichen Bestandteil unserer Alltagskulturen ausmacht, als immaterielles Kulturerbe sichtbar gemacht sowie Maßnahmen unterstützt werden, die zur Erhaltung und Weiterentwicklung geeignet sind. Bisher sind 185 Staaten dem Unesco-Übereinkommen beigetreten. Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat. Neben dem bundesweiten Verzeichnis gibt es in Bayern auch ein eigenes Landesverzeichnis.  Die nächste Bewerbungsrunde für eine Aufnahme in beide Verzeichnisse startet erst im Jahr 2028. © dpa-infocom, dpa:260624-930-276865/1