Datum24.06.2026 15:00
Quellewww.zeit.de
TLDRIn Nordrhein-Westfalen ermittelt die Polizei gegen einen Mann, der ein Trikot mit der Aufschrift "Führer" und der Zahl "44" trug. Dies ähnelt einem früheren Fall in Duisburg. Beide Fälle werfen den Verdacht der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen auf, da die "44" an SS-Runen erinnert. Das Tragen solcher Symbole ist strafbar und kann mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Potenziell verfassungswidrig“. Lesen Sie jetzt „Erneut Trikot mit "Führer"-Aufschrift - Polizei ermittelt“. Erneut ist in Nordrhein-Westfalen ein potenziell verfassungswidriges Fußball-Fan-Trikot mit der Aufschrift "Führer" und der Zahl "44" aufgefallen. Die Staatsschutzabteilung der zuständigen Polizeistelle in Hagen ermittelt. Zuvor hatte bereits die Duisburger Polizei in einem ähnlichen Fall Ermittlungen aufgenommen. Es gehe in beiden Fällen um den Anfangsverdacht der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, sagten Polizeisprecher in Hagen und Duisburg. Die dargestellte Zahl 44 ähnele dem Schriftbild der nationalsozialistischen SS-Runen, insbesondere im Kontext des Begriffs "Führer". Beide Polizeistellen befragen unter anderem Zeugen, um die Identität der Trikotträger zu klären. Der aktuelle Fall wurde in Iserlohn bei einem Autokorso nach dem 2:1-Sieg der deutschen Nationalmannschaft am Samstagabend beobachtet. Ein Mann mit dem Trikot sei bei dem Autokorso zufällig von einem Journalisten gefilmt worden, sagte ein Sprecher der Hagener Polizei. Der WDR hatte dazu berichtet. In Duisburg hatte ein Mann das Trikot bei einem Public Viewing zum Spiel der deutschen Nationalmannschaft in einer Gaststätte getragen. Es lägen mehrere Online-Anzeigen von Teilnehmern der Veranstaltung vor, bestätigte eine Polizeisprecherin. Zunächst hatte die "Rheinische Post" berichtet. Das Verwenden verfassungswidriger Symbole ist nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuches mit bis zu drei Jahren Haft belegt. Das gilt laut dem Gesetz ausdrücklich auch für Darstellungen, die verfassungswidrigen Kennzeichen zum Verwechseln ähnlich sind. © dpa-infocom, dpa:260624-930-275882/1