Datum24.06.2026 12:14
Quellewww.spiegel.de
TLDREin nächtlicher Ausfall des digitalen Funknetzes legte den Bahnverkehr in Deutschland lahm. Fahrgäste, die dadurch Verspätungen erlitten, können Entschädigungen beantragen. Bei einer Stunde Verspätung gibt es 25 Prozent, bei über zwei Stunden 50 Prozent des Ticketpreises zurück. Auch Sitzplatzreservierungen können erstattet werden. Hotel- und Taxikosten werden nur in Einzelfällen übernommen. Betroffene können online oder über ein Fahrgastrechte-Formular Ansprüche geltend machen.
InhaltZahlreiche Fahrgäste sind während des nächtlichen Zugausfalls bei der Bahn gestrandet. Gibt es nun Geld zurück und wie werden Hotel oder Taxi erstattet? Für viele Bahnreisende dürfte es vergangene Nacht erst einmal darum gegangen sein, überhaupt noch ans Ziel zu kommen. Eine Störung im digitalen Funknetz hatte in der Nacht den Bahnverkehr in ganz Deutschland vorübergehend zum Erliegen gebracht (was hinter den Zugausfällen steckt, lesen Sie hier ). Doch welche Entschädigungen oder Erstattungen gibt es für Kunden, die von dem Chaos betroffen waren? Bei größeren Verspätungen können Fahrgäste zumindest Teile ihres Ticketpreises zurückfordern. Konkret sind es 25 Prozent, wenn der Zug mindestens eine Stunde später als geplant ankommt. Bei mehr als zwei Stunden sind es 50 Prozent. Verfällt die dazugebuchte Sitzplatzreservierung, kann man sich auch dafür das Geld zurückholen. Gut zu wissen: Bahnunternehmen können Entschädigungen nur bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen ablehnen. Dazu gehört unter anderem Sabotage. Sicherheitsbehörden gehen im aktuellen Fall bislang nicht davon aus. Als tatsächliche Ursache für die Probleme wird laut Deutscher Bahn derzeit der "planmäßige Tausch einer technischen Komponente" vermutet. Die Bahn hat nach eigenen Angaben zwar Taxi‑ und Hotelgutscheine ausgegeben. Doch was ist, wenn man zu denen zählte, die keine erhalten haben und auf eigene Faust tätig werden mussten? Die Bahn informiert auf ihrer Webseite über Fahrgastrechte. Wer ein Kundenkonto hat, kann Entschädigungen und Erstattungen direkt online auf der Bahnwebsite oder in der "DB Navigator"-App einfordern. Alle anderen müssen das sogenannte Fahrgastrechte-Formular ausdrucken, ausfüllen und dann entweder an das Servicecenter Fahrgastrechte in Frankfurt schicken oder bei einem Reisezentrum im nächsten Bahnhof abgeben. Verbraucher können sich zudem an eine Schlichtungsstelle wenden , um Ansprüche geltend zu machen.