Nach Flucht eines Mörders: Ministerin verteidigt Ausgang von Straftätern

Datum24.06.2026 11:21

Quellewww.zeit.de

TLDRNiedersachsens Justizministerin Wahlmann verteidigt Ausgang von Straftätern zur Resozialisierung, nachdem ein Mörder geflohen war. Sie betont, dass Resozialisierung die Bevölkerung schützt und das Bundesverfassungsgericht dies auch für lebenslänglich Verurteilte anerkennt. Der CDU-Abgeordnete Machulla fordert höhere Sicherheitsstandards und kritisiert, dass Sicherheitsrisiken nicht ausgeblendet werden dürften.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Nach Flucht eines Mörders“. Lesen Sie jetzt „Ministerin verteidigt Ausgang von Straftätern“. Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann hat nach der zwischenzeitlichen Flucht eines verurteilten Mörders den Ausgang von Straftätern gerechtfertigt. Die SPD-Politikerin sagte im Landtag, der Ausgang von Gefangenen sei wichtig, um sie auf eine spätere Haftentlassung vorzubereiten. "Die Resozialisierung von Straftätern schafft Sicherheit für die Bevölkerung", sagte Wahlmann. "Überlegen Sie sich mal, was am Ende sicherer ist für die Bevölkerung: ein weitestgehend resozialisierter Verurteilter, der in stabile Verhältnisse entlassen wird, oder jemand, der nach jahrelanger Haft orientierungslos wieder in alte Verhaltensmuster zurückfällt?"  Das Bundesverfassungsgericht habe ausdrücklich festgestellt, dass das Ziel der Resozialisierung auch für Verurteilte mit lebenslanger Freiheitsstrafe gelte. Anlass der Diskussion im Landtag war der Fall des Mörders Benjamin F., der vergangene Woche bei einem Ausgang mit einem Motorrad geflohen war. Der Deutsche hatte im Jahr 2010 die damals 23-jährige Melanie aus Peine mit etlichen Messerstichen getötet, weil sie keinen Sex mit ihm haben wollte. Die Polizei fand den wegen Mordes und versuchter schwerer Vergewaltigung zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilten 42-Jährigen nach der Flucht in einem Krankenhaus in Italien, wo er zuvor in einen Unfall verwickelt war. Wahlmann versicherte, das Ministerium setze alles daran, dass sich eine solche Flucht nicht wiederholt. "Wir sind dabei, den Sachverhalt aufzuarbeiten, und zwar umfassend und detailliert", sagte sie. "Wir prüfen, ob es in diesem Fall zu Fehlern gekommen ist, um deren Wiederholung zukünftig zu vermeiden." Der Ministerin zufolge war die sogenannte Entweichung des Häftlings die bisher einzige in diesem Jahr in Niedersachsen. In den vergangenen 16 Jahren habe es bis auf eine Ausnahme immer mindestens einen entflohenen Häftling gegeben. Dennoch sei jede Entweichung eine zu viel.  Auf die Tagesordnung gesetzt hatte das Thema die CDU. Deren Abgeordnete Martina Machulla fragte, wie sicher der Strafvollzug unter Rot-Grün sei, und forderte, Sicherheitsrisiken dürften trotz des Resozialisierungsauftrags nicht ausgeblendet werden. "Wir brauchen besondere Sicherheitsstandards für lebenslang verurteilte Täter", sagte Machulla. Morgen (13.30 Uhr) unterrichtet Justizministerin Wahlmann den zuständigen Landtagsausschuss über die Details im Fall des entflohenen Häftlings. © dpa-infocom, dpa:260624-930-273934/1