Datum24.06.2026 11:22
Quellewww.zeit.de
TLDRDer Saar-Landtag hat sich neue Regeln gegeben. Beschlossen wurden sie gemeinsam von SPD und CDU, die AfD stimmte dagegen. Künftig bestimmt der Landtag die maximale Anzahl von drei Vizepräsidenten. Geldspenden an Abgeordnete sind nun verboten. Die Geschäftsordnung fordert nun gegenseitigen Respekt und schreibt für Plenar- sowie Ausschusssitzungen, die künftig öffentlich sind, eine Teilnahmepflicht fest. Die AfD kritisiert die Änderungen als "Anti-AfD-Gesetze" und "Torschlusspanik" angesichts des Wahlergebnisses laut einer aktuellen Umfrage.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Landtag“. Lesen Sie jetzt „Saar-Landtag gibt sich neue Regeln für die Arbeit“. Zehn Monate vor der nächsten Landtagswahl im April 2027 hat der Landtag des Saarlandes neue Regeln für die eigene Arbeit beschlossen. Die Gesetzesänderungen wurden von der mit absoluter Mehrheit regierenden SPD-Fraktion und der oppositionellen CDU-Fraktion gemeinsam beschlossen. Die dreiköpfige AfD-Fraktion stimmte nach heftiger Kritik dagegen. Mit einer Änderung im Landtagsgesetz wurde festgeschrieben, dass künftig der Landtag selbst die Zahl der Vizepräsidenten oder Vizepräsidentinnen bestimmt. Mehr als drei dürfen es nicht sein. Bisher legte das Landtagsgesetz die Wahl von zwei Vizepräsidenten fest. Unverändert bleibt die Vorschrift, dass mindestens einer der Vizepräsidenten einer Partei angehört, die die Regierung nicht unterstützt. Den Abgeordneten ist künftig die Annahme von Geldspenden, die ihnen selbst zugedacht sind, verboten. Bisher waren Spenden an Landtagsabgeordnete grundsätzlich erlaubt, doch musste über sie berichtet werden. Raphael Schäfer (CDU) sagte, tatsächlich seien solche Zahlungen schon seit Jahrzehnten nicht vorgekommen: "Es ist folgerichtig, dass wir diese Regelung jetzt streichen." Auch die Geschäftsordnung wurde geändert. Neu eingefügt wurde eine Formulierung, wonach "die Rede sowie alle anderen Beiträge" des Abgeordneten "vom gegenseitigen Respekt und von der Achtung der anderen Mitglieder sowie der Fraktionen geprägt" sein sollten. In der Geschäftsordnung wird erstmals eine Teilnahmepflicht nicht nur für die Plenarsitzung, sondern auch für die Ausschusssitzungen – die künftig grundsätzlich öffentlich sein werden – festgeschrieben. Die Änderungen wurden vom AfD-Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr als "Anti-AfD-Gesetze" bezeichnet. Bei SPD und CDU herrsche angesichts der kommenden Landtagswahl "Torschlusspanik". Carsten Becker (AfD) nannte es "eine absolute Frechheit", dass die Änderungen "im Schweinsgalopp" – in erster und zweiter Lesung an einem Tag und ohne Ausschussberatungen – "durchgepeitscht" würden. Martina Holzner (SPD) wies das zurück: "Nichts davon beschneidet die Rechte irgendeiner Fraktion. Nichts schränkt die parlamentarische Opposition ein." Auch Schäfer sagte, das Beschlussverfahren bei diesen "internen Prozessen" sei "geübte Praxis". Der Vorwurf, es handele sich um "Anti-AfD-Gesetze", sei "schlichtweg gelogen". Der letzten dimap-Umfrage vom Dezember 2025 zufolge ist bei der nächsten Landtagswahl im April 2027 eine deutliche Stärkung der AfD zu erwarten. Demnach bekäme die 2022 mit 43,5 Prozent gewählte SPD nur noch 27 Prozent der Stimmen, die CDU rutschte von 28,5 auf 25 Prozent. Die AfD hingegen verbesserte sich von 5,7 Prozent bei der Landtagswahl von 2022 auf 23 Prozent in der Umfrage von Ende 2025. Auch Grüne und Linke könnten der Umfrage zufolge ins Landesparlament zurückkehren. © dpa-infocom, dpa:260624-930-273954/1