Iran versus Volker Beck: Er will im Prozess gegen Ali S. als Nebenkläger auftreten

Datum24.06.2026 06:24

Quellewww.spiegel.de

TLDRVolker Beck beantragt Nebenklage im Prozess gegen Ali S., der mutmaßlich im Auftrag des iranischen Regimes Beck und Josef Schuster ermorden sollte. Becks Anwalt argumentiert, dass der geplante Anschlag bereits schwere psychische Folgen und ein erhöhtes Schutzbedürfnis für Beck nach sich zog. Dem Antrag muss das Gericht zustimmen, wobei bisherige Rechtsprechung eine konkrete Tatbegehung als Voraussetzung sieht.

InhaltAli S. soll im Auftrag des iranischen Regimes die Ermordung von Volker Beck organisiert haben. Beck ist Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft und war früher Grünenpolitiker. Lässt die Richterin seine Nebenklage zu? Dieser Artikel gehört zum Angebot von SPIEGEL+. Sie können ihn auch ohne Abonnement lesen, weil er Ihnen geschenkt wurde. Am Freitag beginnt am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg der Prozess gegen Ali S. Die Staatsanwaltschaft wirft dem aus Afghanistan stammenden Dänen vor, die Ermordung zweier prominenter Deutscher geplant zu haben: Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden, und Volker Beck, Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft. Mutmaßliche Auftraggeber: die iranischen Revolutionswächter. Beck hat am Dienstag beantragt, als Nebenkläger zugelassen zu werden. Der Antrag liegt dem SPIEGEL vor. Ob die Vorsitzende Richterin dem zustimmt, ist unsicher. Für eine Nebenklage sieht das deutsche Recht bestimmte Voraussetzungen vor. Der Bundesgerichtshof hatte im Oktober 2020 die Auffassung vertreten, dass so genannte strafbare Vorbereitungshandlungen nicht ausreichen. Vielmehr bedürfe es den strafrechtlichen Versuch einer Tat. Konkret wäre das der Fall, wenn beispielsweise auf Beck geschossen worden wäre. Becks Anwalt argumentiert, dass besondere Gründe vorlägen und ein besonderes Schutzbedürfnis des Antragstellers gegeben seien. Bereits die Mordvorbereitungen hätten die für eine Nebenklagezulassung notwendigen schweren Folgen nach sich gezogen, darunter zählten körperliche oder seelische Schäden. "Das Bewusstsein, Opfer eines geplanten Mordanschlags zu sein, geht üblicherweise mit erheblichen psychischen Belastungen einher", heißt es in dem Antrag an das Hanseatische Oberlandesgericht. "So auch für meinen Mandanten." Hinzu kämen die für Beck stets begleitende Unsicherheit, "welche Informationen die Angeklagten über ihn in Erfahrung gebracht und gegebenenfalls an den Geheimdienst der iranischen Revolutionswächter oder sonstige Dritte weitergegeben haben, gepaart mit der Sorge um weitere etwaig geplante Taten". Becks Anwalt vertritt in dem Antrag die Auffassung, dass die Ablehnung früherer Nebenklageanträge problematisch sein dürfte. Der vorliegende Fall sei besonders geeignet, die verfassungsrechtlichen Defizite der restriktiven Auslegung zu exemplifizieren, schreibt der Jurist.