Beschleunigtes Verfahren: Exhibitionist zu Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt

Datum23.06.2026 17:44

Quellewww.zeit.de

TLDREin 54-jähriger Mann wurde im beschleunigten Verfahren zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, weil er an einem Baggersee in Neuenburg vor drei Schwimmerinnen sexuelle Handlungen vornahm. Da der Mann bereits vorbestraft ist und ein weiteres Verfahren läuft, muss er während der dreijährigen Bewährungszeit den Baggersee meiden, den Frauen eine Entschädigung zahlen und eine Therapie absolvieren. Das Urteil ist rechtskräftig.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Beschleunigtes Verfahren“. Lesen Sie jetzt „Exhibitionist zu Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt“. Bereits einen Tag nach seinen exhibitionistischen Handlungen an einem Baggersee in Neuenburg (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) ist ein Mann verurteilt worden. Das Amtsgericht Freiburg verurteilte den 54-Jährigen im beschleunigten Verfahren zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung. Das teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Mann hatte am Sonntagmittag im Beisein von drei Schwimmerinnen sexuelle Handlungen an sich vorgenommen. Trotz Aufforderungen der Frauen, damit aufzuhören, machte er weiter. Die Frauen riefen die Polizei. Beamten nahmen ihn vorläufig fest. Er ist einschlägig vorbestraft, zudem läuft gegen ihn ein weiteres Verfahren wegen gleichartiger Delikte. Während der dreijährigen Bewährungszeit darf er sich nicht an dem Baggersee aufhalten. Außerdem muss er den Frauen eine Entschädigung zahlen und eine Therapie machen. © dpa-infocom, dpa:260623-930-270617/1