Rundfunkbeitrag: ARD und ZDF wollen höheren Rundfunkbeitrag vor Gericht erstreiten

Datum23.06.2026 14:54

Quellewww.zeit.de

TLDRARD und ZDF klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Ablehnung einer Rundfunkbeitragserhöhung durch die Bundesländer. Die Sender argumentieren, die Länder hätten die vereinbarten Verfahren zur staatsfernen Beitragsfestsetzung verletzt und die Rundfunkfreiheit missachtet. Die Länder verteidigen ihre Entscheidung mit notwendigen Reformen und Einsparungen der Sender, was diese bestreiten. Eine Entscheidung über den Spielraum der Länder und die Begründungspflicht steht aus.

InhaltDas Bundesverfassungsgericht soll entscheiden, ob die Bundesländer gegen die Erhöhung des Rundfunkbeitrags stimmen durften. Zentral sind dabei die Gründe der Ablehnung. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt eine Beschwerde von ARD und ZDF, die höhere Rundfunkbeiträge gegenüber den Ländern durchsetzen wollen. Die Sender hatten sich 2024 an das höchste deutsche Gericht gewandt, weil die Länder einer Empfehlung der zuständigen Kommission, den Beitrag zu erhöhen, nicht folgten. In dem Verfahren soll der Spielraum der Bundesländer beim Festlegen der Höhe des Rundfunkbeitrags ebenso bewertet werden wie deren Gründe zur Ablehnung. Mehrere Länder begründeten die Entscheidung damit, dass die Sender zunächst Reformen umsetzen und Einsparmöglichkeiten ausschöpfen sollten. ARD und ZDF gaben an, dass solche Erwägungen bei der Festsetzung des Rundfunkbeitrags keine Rolle spielen sollten. Sie kritisieren zudem, dass die Länder durch ihr Vorgehen das von ihnen selbst festgelegte Verfahren zur staatsfernen Festsetzung des Rundfunkbeitrags nicht eingehalten hätten. Die Sender sehen darin eine Verletzung der im Grundgesetz verankerten Rundfunkfreiheit. Die Länder müssen die Empfehlung der Kommission normalerweise umsetzen, nur in Ausnahmefällen dürfen sie sich anders entscheiden. Ausnahmen müssen durch einen tragfähigen Grund begründet werden. In die Inhalte der Programme darf sich die Politik nicht einmischen. Die Länder argumentierten, dass auch ohne die Beitragserhöhung der Finanzbedarf der Sender gedeckt gewesen sei. Die Rundfunkfreiheit sei also gewahrt worden, sagte der Anwalt der Landesregierungen, Hanno Kube. Eine Empfehlung zur Beitragshöhe wird durch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) vorgelegt. Der Rundfunkbeitrag wird in drei Schritten festgesetzt. Zuerst ermitteln die Rundfunkanstalten selbst ihren Bedarf und teilen diesen der KEF mit. Die Kommission besteht aus 16 unabhängigen Sachverständigen, je einem pro Bundesland. Sie überprüft die Angaben der Sender und gibt eine Empfehlung an die Länder ab. Die Länder legen auf dieser Grundlage die Beitragshöhe fest. Hintergrund des Verfahrens war der Vorschlag einer Erhöhung des Beitrags um monatlich 58 Cent ab Januar 2025. Diesen legte die KEF im Februar 2024 vor. Der aktuelle monatliche Rundfunkbeitrag beträgt 18,36 Euro. Die Länder beschlossen jedoch Ende 2024, dass der Beitrag für zwei Jahre nicht steigen solle. Die Sender könnten stattdessen bei Engpässen auf eine aus Überschüssen gebildete Sonderrücklage zurückgreifen. Im Februar dieses Jahres änderte die KEF jedoch ihre Empfehlung. Der Rundfunkbeitrag solle erst ab 2027 steigen, und nur um 28 Cent auf 18,64 Euro pro Monat. Die Kommission begründete die Empfehlung mit Mehreinnahmen der Sender, weil mehr Haushalte zahlen müssten. Zudem seien Investitionen verschoben worden, auch wegen der zuletzt unklaren Situation beim Rundfunkbeitrag.