Datum23.06.2026 10:56
Quellewww.zeit.de
TLDRDie Staatsanwaltschaft fordert vier Jahre Haft für einen Mann, der seine Ex-Partnerin mit einem Messer angriff. Ursprünglich wegen versuchten Mordes angeklagt, wurde der Vorwurf auf gefährliche Körperverletzung reduziert, da der Angeklagte die Tat freiwillig nicht vollendete. Der 33-Jährige soll mehrfach auf die Frau eingestochen haben. Die Verteidigung plädiert auf eine mildere, möglicherweise zur Bewährung ausgesetzte Strafe. Das Opfer ist Nebenklägerin und schloss sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Ein Urteil wird erwartet.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Angriff auf Ex-Partnerin“. Lesen Sie jetzt „Prozess um Messerattacke: Vier Jahre Haft gefordert“. Im Prozess um Messerstiche auf seine Ex-Partnerin hat die Staatsanwaltschaft vier Jahre Haft für den Angeklagten gefordert. Ursprünglich war der Mann vor dem Landgericht Erfurt wegen versuchten Mordes angeklagt worden. Oberstaatsanwalt Rainer Kästner-Hengst argumentierte nun, dieser Vorwurf sei nach Ende der Beweisaufnahme nicht haltbar. Denn es müsse davon ausgegangen werden, dass der 33-Jährige letztlich freiwillig davon abgelassen habe, die Tat zu vollenden und die Frau zu töten. Der aus Afghanistan stammende Angeklagte soll mit einem langen Messer in einer Julinacht im vergangenen Jahr in Erfurt mehrfach auf seine rund zehn Jahre jüngere Ex-Freundin eingestochen haben. Die Stiche selbst hatte der Mann im Prozess eingeräumt. Auch Verteidigerin Susan Rechenbach-Auerswald erklärte, dass es letztlich um eine gefährliche Körperverletzung gehe. Rechenbach-Auerswald plädierte auf eine mildere Freiheitsstrafe, ohne deren Umfang zu konkretisieren und die gegebenenfalls auch auf Bewährung auszusetzen sei. Das Opfer hatte im Prozess als Zeugin ausgesagt und ist als Nebenklägerin beteiligt. Ihre Vertreterin schloss sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Mit einem Urteil wird noch im Laufe des Tages gerechnet. © dpa-infocom, dpa:260623-930-267511/1