Datum23.06.2026 09:59
Quellewww.zeit.de
TLDRGegen die OB-Wahl in Aue-Bad Schlema wurde Einspruch eingelegt. Die rechtsextremen Freien Sachsen zweifeln das Ergebnis an, bei dem Marcus Hoffmann (CDU) gewann. Der Einspruch wird nun geprüft. Bis zur Klärung kann Hoffmann sein Amt nicht antreten; bis dahin führt der amtierende OB die Geschäfte. Der Ausgang ist rechtlich zu klären, was eine Verzögerung des Amtsantritts zur Folge hat.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „OB-Wahl im Erzgebirge“. Lesen Sie jetzt „Neuer OB muss warten – Einspruch gegen Wahl in Aue läuft“. Der neu gewählte Oberbürgermeister von Aue-Bad Schlema, Marcus Hoffmann (CDU), wird das Amt möglicherweise erst später antreten können. Hintergrund ist ein Einspruch gegen das Wahlergebnis durch die rechtsextremen Freien Sachsen. Sie hatten den unterlegenen Kandidaten Stefan Hartung gestellt. Das Schreiben sei beim Landratsamt auf elektronischem Weg eingegangen, informierte die Rechtsaufsichtsbehörde. "Momentan liegen uns keine weiteren Einsprüche vor." Die Frist dafür laufe noch bis Donnerstag (25. Juni). Der Einspruch werde geprüft und zeitnah bearbeitet, hieß es. Dafür gebe es aber keine gesetzlich vorgegebene Frist. "Der Gewählte kann sein Amt erst antreten, wenn die Rechtsaufsichtsbehörde die Gültigkeit der Wahl festgestellt hat oder die Wahlprüfungsfrist ungenutzt verstrichen ist", informierte das Landratsamt. Im Falle einer Anfechtung der Wahl sei das erst nach einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung der Fall. Bis dahin führe der bisherige Oberbürgermeister die Amtsgeschäfte weiter. In Aue ist das der langjährige CDU-Politiker Heinrich Kohl, der eigentlich Ende Juli ausscheidet. Sollte er dies ablehnen, müsse der Beigeordnete der Stadt diese Aufgabe übernehmen. Unter bestimmten Umständen kann der Stadtrat den gewählten Kandidaten auch zunächst zum Amtsverweser bestellen - so etwa 2020 in Chemnitz bei Sven Schulze (SPD) geschehen. Hoffmann hatte Anfang Juni im zweiten Wahlgang gegen Hartung gewonnen. Den Ausschlag gaben in dem Kopf-an-Kopf-Rennen die Briefwahlstimmen. Insgesamt kam Hoffmann auf 5.007 Stimmen, Hartung auf 4.499. In ihrem Einspruch listen die Freien Sachsen angebliche Rechtsverstöße bei der Wahl auf. Unter anderem werden Zweifel am Briefwahlergebnis geäußert. Auch sei eine Wahlurne angeblich nicht ordnungsgemäß versiegelt gewesen. Die Partei wirft zudem Landrat Rico Anton (CDU) vor, das Neutralitätsgebot verletzt zu haben. "Eine Stellungnahme von Herrn Landrat Anton ist aus Termingründen leider nicht möglich", hieß es auf Anfrage dazu seitens des Landratsamtes. © dpa-infocom, dpa:260623-930-267095/1