Kriminalität: Verbraucherzentrale warnt vor gefälschten Anwaltsbriefen

Datum23.06.2026 07:51

Quellewww.zeit.de

TLDRDie Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor gefälschten Anwaltsbriefen, die zur Zahlung angeblicher Schulden aus Gewinnspiel-Abos auffordern. Betrüger verwenden den Namen existierender Kanzleien, um die Schreiben authentisch wirken zu lassen. Ein aktueller Fall in Meißen betrifft eine Forderung von über 3.500 Euro. Die Verbraucherzentrale rät zur Vorsicht, zur Prüfung des Absenders und zur Einholung von Beratung, anstatt voreilig zu zahlen. Die betroffene Kanzlei hat Anzeige erstattet und auf ihrer Webseite vor den Fälschungen gewarnt.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Kriminalität“. Lesen Sie jetzt „Verbraucherzentrale warnt vor gefälschten Anwaltsbriefen“. Eine täuschend echt wirkende Zahlungsaufforderung über mehr als 3.500 Euro hat in Meißen für Verunsicherung gesorgt. Wie die Verbraucherzentrale Sachsen mitteilte, nutzen Betrüger den Namen einer tatsächlich existierenden Rechtsanwaltskanzlei, um Verbraucher zur Zahlung angeblicher Schulden aus einem Gewinnspiel-Abo zu bewegen. Betroffen war ein Mann aus Meißen, der ein Schreiben erhielt, das scheinbar von einer Kanzlei aus Rheinland-Pfalz stammte. Darin wurden 3.533,20 Euro im Auftrag einer angeblichen Lotterievermittlung gefordert. Der Mann bestreitet jedoch, jemals einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen zu haben. Das Schreiben wirkte auf den ersten Blick authentisch. Es enthielt eine detaillierte Forderungsaufstellung und war mit dem Namen eines real existierenden Rechtsanwalts unterzeichnet. Auch ein Anruf unter der im Brief angegebenen Telefonnummer brachte zunächst keinen Verdacht. Zugesagte Nachweise für die Forderung gingen jedoch nie ein. Nach Angaben der Verbraucherzentrale handelt es sich um eine Fälschung. Die Betrüger hätten Namen und Daten der echten Kanzlei missbraucht, um Seriosität vorzutäuschen und Druck auf die Empfänger auszuüben. Die Kanzlei warne auf ihrer Internetseite vor den gefälschten Schreiben und habe Anzeige erstattet. Die Verbraucherzentrale rät, bei unerwarteten Zahlungsaufforderungen grundsätzlich misstrauisch zu sein. Verbraucher sollten keine voreiligen Zahlungen leisten, die Angaben zum Absender prüfen und im Zweifel Beratung einholen. © dpa-infocom, dpa:260623-930-266627/1