Datum23.06.2026 05:30
Quellewww.zeit.de
TLDRBei Temperaturen über 30 Grad gibt es kein generelles Hitzefrei. Die Entscheidung liegt bei den Schulleitungen und hängt von den konkreten Bedingungen vor Ort ab. Zunächst wird geprüft, ob Unterricht in kühlere Räume verlegt oder Stunden verkürzt werden können. Für jüngere Kinder ist während der üblichen Unterrichtszeiten eine Notfallbetreuung garantiert. Das Wohl und die Gesundheit der Schüler stehen im Vordergrund.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Sommerwetter“. Lesen Sie jetzt „Schwitzen in der Schule - wann gibt es Hitzefrei?“. Die Temperaturen sollen in den kommenden Tagen vielerorts erneut auf mehr als 30 Grad klettern - da wird der Schulunterricht in vollen Klassenzimmern schnell unangenehm. Da stellt sich die Frage, wann gibt es eigentlich Hitzefrei in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Die Bildungsministerien in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern machen dazu ebenso wie die Schulbehörde in Hamburg keine generellen Vorgaben. Und zwar bewusst, wie etwa der Sprecher der Schulbehörde in Hamburg sagt. Denn es seien die jeweils unterschiedlichen konkreten Verhältnisse vor Ort entscheidend, also in jedem einzelnen Schulgebäude beziehungsweise Klassenraum. Und da diese die jeweilige Schulleitung am besten kennt, kann und soll diese daher entscheiden. Ähnlich äußerte sich ein Sprecher des Bildungsministeriums in Schleswig-Holstein. Hier gilt laut Erlass: "Bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen im Sommer entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter im Rahmen der Fürsorgepflicht, ob und in welchem Umfang Unterricht erteilt werden kann." Grundsätzlich gilt: Zunächst ist zu prüfen, ob der Unterricht vielleicht in kühlere Räume oder nach draußen verlegt werden kann, heißt es aus Ministerium und Behörde. Auch die Verkürzung einzelner Stunden sei möglich. "Denn oberstes Ziel ist es zunächst, Unterricht stattfinden zu lassen, wo immer das möglich ist", sagte der Sprecher der Hamburger Schulbehörde. Auch die Art des Schulgebäudes spielt in die Entscheidungsfindung mit ein: In einem Neubau oder Containern, die vielleicht auch noch der Sonne ausgesetzt sind, sind die Bedingungen andere als etwa in einem Altbau mit dicken Wänden und unter großen Bäumen. Nein. Für jüngere Kinder gibt es in allen drei Ländern eine Betreuungsgarantie. Das heißt, Schulen müssen in jedem Fall eine Notfallbetreuung anbieten. Keine Schülerin und kein Schüler wird nach Hause entlassen, ohne dass die Sorgeberechtigten informiert sind und die Betreuungssituation geklärt ist. Auch in MV macht das Bildungsministerium klar: Ein generelles "Recht auf Hitzefrei" bestehe nicht. Jede Entscheidung erfolge durch die jeweilige Schulleitung und orientiert sich an den konkreten Bedingungen vor Ort. Dabei stünden das Wohl und die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler stets im Vordergrund. © dpa-infocom, dpa:260623-930-266285/1